Förderung der Dietmar Hopp Stiftung
Förderung von Projekten in den Bereichen Medizin, Bildung, Soziales, Jugendsport und Klimaschutz in der Metropolregion Rhein-Neckar. Ganzjährige Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH unterstützt gemeinnützige Organisationen mit Fördermitteln für Projekte in den Bereichen Medizin, Bildung, Soziales, Jugendsport und Klimaschutz in der Metropolregion Rhein-Neckar. Ziel ist es, nachhaltige und durch Modellcharakter geprägte Vorhaben anzuschieben und die regionale Entwicklung zu stärken.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelpersonen
- Darlehen, Kredite, Bürgschaften
- Deckung von Etatlücken und Ausfallfinanzierungen
- Veranstaltungen/Konferenzen und Kosten für Referenten und Reisen
- Stipendien
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder §60a AO)
- Projektstandort in der Metropolregion Rhein-Neckar
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Checkliste zur Antragsstellung allgemein
- Checkliste zur Antragsstellung im Bereich Medizin
- Projektbeschreibung
- Kostenplanung
- Finanzierungsplanung
- Unterschriebene Satzung/Gesellschaftsvertrag
- Freistellungsbescheid oder §60a AO-Bescheid
Bewertungskriterien
- Modellcharakter des Projekts
- Regionaler Bezug zur Metropolregion Rhein-Neckar
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Erfüllung gemeinnütziger Zwecke
Beschreibung
Förderung gemeinnütziger Modellprojekte in der Metropolregion Rhein-Neckar wird als reiner Zuschuss bereitgestellt und richtet sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH unterstützt Vorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Medizin/Gesundheit, Bildung, Soziales, Jugendsport sowie Umwelt- und Klimaschutz. Insbesondere Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Universitäten, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen profitieren von dieser Förderung. Projekte sollen einen klaren regionalen Bezug aufweisen und zur nachhaltigen Stärkung der Metropolregion beitragen, indem sie beispielhafte Impulse für die Gesundheitsversorgung, qualifizierte Aus- und Weiterbildung junger Menschen, generationenübergreifende Teilhabe und den Umwelt- und Klimaschutz setzen.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die noch nicht umgesetzt wurden und deren Projektstandort in der Metropolregion Rhein-Neckar liegt. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheids (§ 60a AO) und die Bestätigung der Gemeinnützigkeit. Für die Bewerbung sind eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung sowie die unterzeichnete Satzung beziehungsweise der Gesellschaftsvertrag einzureichen. Zur Unterstützung der Antragstellenden stehen themenspezifische Checklisten für die Bereiche Medizin sowie Bildung, Soziales und Jugendsport zur Verfügung, die den formalen Umfang und die inhaltlichen Anforderungen übersichtlich festlegen. Eine Teilnahmeberechtigung für Einzelpersonen besteht nicht, ebenso bleiben Darlehen, Kreditbürgschaften, Stipendien und laufende Betriebskosten ausgeschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung von Modellcharakter, regionaler Verankerung, Nachhaltigkeit und gemeinnützigem Zweck. Ziel ist eine zielgerichtete Anschubfinanzierung, die langfristig positive Effekte in der Region entfaltet.