Förderung der Doktor Robert Pfleger-Stiftung (Medizinische Forschung & sozial-caritative Projekte)
Die Doktor Robert Pfleger-Stiftung fördert medizinische Forschungsvorhaben und sozial-caritative Projekte insbesondere für Bedürftige. Einreichungen sind zweimal jährlich möglich: bis 28. Februar und 30. September.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von medizinischen Forschungsvorhaben und sozial-caritativen Projekten für bedürftige Personen durch finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich dienende Einrichtungen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Werbungskosten
- Druckkosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als finanzamtlich anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich dienende Einrichtung
- Projekt im Bereich medizinische Forschung oder sozial-caritativer Hilfe
- Keine Antragstellung durch Privatpersonen
Beschreibung
Die Doktor Robert Pfleger-Stiftung unterstützt bundesweit finanzamtlich anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich dienende Einrichtungen bei der Umsetzung innovativer medizinischer Forschungsvorhaben und sozial-caritativer Projekte zugunsten bedürftiger Personen. Förderanträge können zweimal jährlich eingereicht werden: bis zum 28. Februar für die Entscheidung im Mai sowie bis zum 30. September für die Sitzung im November. Eine Antragstellung ist ausschließlich über das vorgesehene Online-Tool möglich, wobei Ausgaben für Werbung, Druck und Reisen nicht beihilfefähig sind. Die Antragseinreichung gilt erst mit Erhalt einer automatischen Eingangsbestätigung als vollständig abgeschlossen.
Die Stiftung, gegründet 1974 nach testamentarischer Verfügung von Dr. Robert Pfleger, finanziert ihre Zuwendungen aus den Erträgen der Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH. Sie vergibt neben regelmäßigen Projektzuschüssen alle zwei Jahre den mit 50.000 Euro dotierten Robert Pfleger-Forschungspreis für herausragende wissenschaftliche Leistungen in der Medizin. Ziel ist es, nachhaltige Impulse in Forschung und sozialer Versorgung zu setzen und innovative Ansätze bedürftigen Zielgruppen zugänglich zu machen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung als gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich dienende Institution sowie ein klar umrissenes Projekt im Bereich medizinischer Forschung oder sozial-caritativer Hilfe.
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