Zuschuss

Förderung der Dorothea und Martha Sprenger-Stiftung (Hilfe für begabte Kinder und Jugendliche)

Finanzielle Unterstützung für begabte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit in Hamburg und Umgebung. Einmalige, mehrmalige oder regelmäßige, zeitlich begrenzte Beihilfen möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg

Förderziel

Förderung mildtätiger Zwecke und Jugendhilfe durch finanzielle Unterstützung für begabte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit im Sinne der Abgabenordnung. Darüber hinaus Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für vorgenannte steuerbegünstigte Zwecke.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Hamburg oder unmittelbarer Umgebung
  • Nachweis der Begabung
  • Nachweis wirtschaftlicher Bedürftigkeit gemäß Abgabenordnung
  • Alter bis 18 Jahre

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Begabung des Kindes oder Jugendlichen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit

Beschreibung

Die Dorothea und Martha Sprenger-Stiftung unterstützt hochbegabte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Hamburg und Umgebung, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Förderungen können als einmalige, mehrmalige oder regelmäßige, befristete Beihilfen gewährt werden und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ermöglichung individueller Bildungs- und Entwicklungschancen. Ziel der Stiftung ist es, mildtätige Zwecke und Jugendhilfe zu fördern, indem Begabungen gezielt gefördert und finanzielle Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus beschafft und leitet sie Mittel an andere steuerbegünstigte Organisationen weiter, um die Reichweite der Unterstützung zu erhöhen und langfristig wirksame Förderstrukturen zu stärken.

Bewerbungsunterlagen können fortlaufend eingereicht werden und müssen den Wohnsitz in Hamburg oder der näheren Umgebung sowie einen Nachweis der Begabung und der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Sinne der Abgabenordnung enthalten. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Bewertungskriterien, die sowohl die nachweisbare Leistungsfähigkeit als auch den Bedarf berücksichtigen. Durch dieses transparente Verfahren erhalten besonders talentierte und bedürftige Kinder und Jugendliche eine chancengerechte Unterstützung. Interessierte Privatpersonen finden ausführliche Informationen zur Antragstellung und den formalen Voraussetzungen auf der Website der Dorothea und Martha Sprenger-Stiftung.

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