Zuschuss

Förderung der Dr. Barbara Schenk-Zitsch Stiftung

Die Dr. Barbara Schenk-Zitsch Stiftung unterstützt ganzjährig Projekte in sozialen Bereichen in Schriesheim sowie den Ortsteilen Altenbach und Ursenbach, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie zur Inklusion und Barrierefreiheit.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten in sozialen Bereichen außerhalb der kommunalen und staatlichen Pflichtaufgaben mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendförderung sowie Inklusion und Barrierefreiheit.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Projekte außerhalb kommunaler Pflichtaufgaben
  • Anschubfinanzierung bzw. Pilotprojekt mit Modellcharakter, das noch nicht begonnen wurde
  • Nachweis einer Anschlussfinanzierung
  • Mittel zeitnah und projektbezogen verwenden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag (Antragsschreiben)
  2. Detaillierte Projektbeschreibung

Bewertungskriterien

  • Herausragendes bürgerschaftliches Engagement
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Modellcharakter des Projekts
  • Durchführbarkeit aus eigener Kraft

Beschreibung

Die Dr. Barbara Schenk-Zitsch Stiftung fördert ganzjährig innovative Projekte in sozialen Handlungsfeldern in Schriesheim sowie den Ortsteilen Altenbach und Ursenbach. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von gemeinnützigen Kindergärten, Schulen, Vereinen und sozialen Organisationen, die sich der Kinder- und Jugendförderung, Inklusion und Barrierefreiheit verschrieben haben. Mit der sogenannten Anschubfinanzierung werden Modellvorhaben ermöglicht, die noch nicht begonnen wurden und durch herausragendes bürgerschaftliches Engagement Selbsthilfeprinzipien stärken. Die Zuwendungen in Form von Zuschüssen ergänzen kommunale und staatliche Mittel, um kreative Bildungs- und Weiterbildungsinitiativen, Maßnahmen zur sozialen Teilhabe sowie Projekte zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen agil umzusetzen.

Förderberechtigt sind juristische Personen mit anerkannter Gemeinnützigkeit aus Baden-Württemberg, darunter Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Vorhaben außerhalb kommunaler Pflichtaufgaben liegt, zeitnah umgesetzt und aus eigener Kraft durchführbar ist sowie eine Anschlussfinanzierung gesichert werden kann. Bei der Auswahl spielen der Modellcharakter, Hilfe zur Selbsthilfe, Durchführbarkeit und das Maß an bürgerschaftlichem Engagement eine zentrale Rolle. Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich, begleitet von einem ausgefüllten Antragsformular und einer detaillierten Projektbeschreibung, und kann jederzeit eingereicht werden.

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