Förderung der Dr. Bergmann Stiftung (Projektförderung)
Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte in den Themenfeldern Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung. Anträge können formlos per E-Mail eingereicht werden und werden quartalsweise gesichtet. Rückmeldung erhalten nur Vorhaben mit Aussicht auf Förderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in den Themenfeldern Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, um Menschen in ihrer Entwicklung zu stärken, Präventionsarbeit zu unterstützen und Lebenskrisen in Entwicklungschancen zu verwandeln.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Infrastrukturprojekte
- Betriebskosten
- Verbandsarbeit
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland
- Anerkannte steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts
- Projekt adressiert Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung oder Krisenbewältigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kontaktdaten und Rollenbeschreibung
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Förderkriterien
- Ausgewogene Zuordnung der Projekte zu den Förderbereichen
- Vorhandene freie Mittel bezogen auf Gesamtkosten
- Inhaltlicher Fokus und Ergänzung anderer Förderungen
- Bedarf, Dringlichkeit und Relevanz des Projekts
Beschreibung
Die Projektförderung der Dr. Bergmann Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, die sich der Persönlichkeitsentwicklung, kulturellen Bildung oder Krisenbewältigung widmen. Ziel der Stiftung ist es, Kinder, Jugendliche und weitere Zielgruppen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu stärken, präventive Maßnahmen zu unterstützen und Lebenskrisen in nachhaltige Chancen zu verwandeln. Dabei legt die Stiftung Wert auf einen ausgewogenen Zuschnitt ihrer Mittel und fördert jährlich Vorhaben mit bis zu 2.000 Euro, in Einzelfällen bis zu 3.000 Euro.
Förderberechtigt sind Körperschaften mit Sitz in Deutschland, die als steuerbegünstigte, gemeinnützige Einrichtungen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannt sind und Projekte in den genannten Themenfeldern umsetzen. Ausgeschlossen bleiben Infrastrukturmaßnahmen, laufende Betriebskosten sowie Verbandsarbeit. Anträge können formlos per E-Mail eingereicht werden und werden jeweils zum Quartalsende begutachtet. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien: Passgenauigkeit zu den Förderbereichen, Verhältnis der beantragten Summe zu den Gesamtkosten, Ergänzungswirkung zu anderen Finanzierungen sowie Bedarf und Relevanz des Projekts. Für die Antragstellung sind eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Zeit- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit einzureichen. Eine Rückmeldung erhalten ausschließlich Projekte mit realistischen Erfolgsaussichten.
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