Förderung der Dr. Georg-Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur
Die Stiftung fördert gemeinwohlorientierte Kunst- und Kulturprojekte in der Gemeinde Bad Rothenfelde und Umgebung. Anträge können von gemeinnützigen Vereinen, Schulen, Kirchengemeinden und der Kommune Bad Rothenfelde gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung allgemeiner, gemeinwohlorientierter Bereiche der Kunst und Kultur in der Gemeinde Bad Rothenfelde und Umgebung durch Sponsoring öffentlicher künstlerischer und musikalischer Veranstaltungen, Ausstellungen, musealer Einrichtungen, Jugend- und Seniorenarbeit sowie Denkmalschutz.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Bad Rothenfelde oder angrenzenden Gemeinden
- Gemeinnütziger Status für Vereine und Initiativen
- Schule mit Schülern aus Bad Rothenfelde
- Kirchengemeinde in Bad Rothenfelde
Beschreibung
Die Dr. Georg-Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur unterstützt seit 1994 gemeinwohlorientierte Projekte im Bereich Kunst, Musik, Denkmalschutz sowie in der Kinder- und Jugendarbeit in Bad Rothenfelde und den angrenzenden Gemeinden. Im Mittelpunkt stehen das Sponsoring öffentlicher künstlerischer und kultureller Veranstaltungen, musikalischer Darbietungen sowie von Ausstellungen und musealen Einrichtungen. Zusätzlich fördert die Stiftung Initiativen, die sich der Jugend- und Seniorenarbeit widmen, und engagiert sich für den Erhalt schutzwürdiger Denkmäler und Kulturwerte. Die finanziellen Mittel stammen aus Erträgen eines breit gestreuten Stiftungskapitals, das überwiegend in Investmentfonds, Rentenpapieren sowie festverzinslichen Anlagen angelegt ist. Durch diese nachhaltige Finanzierungsstrategie werden kulturelle Impulse gestärkt und das lokale Miteinander gefördert.
Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Initiativen, Schulen mit Schüler:innen aus Bad Rothenfelde, Kirchengemeinden sowie die Kommune selbst. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Sitz oder die Tätigkeit im Fördergebiet sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder schulischen bzw. kirchlichen Organisationsform. Die Stiftung gewährt Zuwendungen im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Bestimmungen und berücksichtigt insbesondere Projekte, die einen breiten gesellschaftlichen Nutzen entfalten. Durch die flexible, fortlaufende Antragsmöglichkeit können Interessierte zeitnah planen und ihr kulturelles Engagement vor Ort weiterentwickeln.
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