Förderung der Dr. Horst Böhlke Stiftung (Fördergesuche)
Förderung von Projekten zur Weiterentwicklung von Leukämie-Therapien, Wissenstransfer und Dissertationen; Anträge kontinuierlich möglich, Formular zum Download.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt Vorhaben zur Weiterentwicklung von Therapien gegen Leukämie, Verbesserung des Therapieumfeldes und Ablaufoptimierung bei der Behandlung durch Wissenstransfer, wissenschaftliche Arbeiten/Dissertationen und Anerkennung innovativer Ergebnisse.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Einreichung per E-Mail an info@horst-boehlke.de
- Fristgerechte Einreichung (bis 15. Juli für das laufende Jahr)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Nutzen (Heilungschance, Geschwindigkeit)
- Umsetzungspotential
Beschreibung
Die Dr. Horst Böhlke Stiftung fördert kontinuierlich innovative Vorhaben zur Weiterentwicklung von Therapien gegen Leukämie und zur Optimierung des Behandlungsablaufs. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Bildungseinrichtungen, wobei der Schwerpunkt auf wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Pflegenden, Studierenden und Fachleuten aus den Bereichen klassische Medizin, Pflege, Heilkunde, Chemie, Biologie, Maschinenbau und Informationstechnologie liegt. In Ausnahmefällen werden auch Forschungsinstitute oder Hochschulen berücksichtigt. Gefördert werden insbesondere Projekte, die einen schnellen Wissenstransfer ermöglichen, wissenschaftliche Arbeiten beziehungsweise Dissertationen vorantreiben oder neuartige Forschungsergebnisse würdigen. Die jährlichen Zuwendungen liegen zwischen 1.000 € und 5.000 € pro Vorhaben und können flexibel auf mehrere Anträge verteilt werden.
Ein formales Antragsformular steht zum Download bereit und muss ausgefüllt per E-Mail bis zum 15. Juli eines Jahres eingereicht werden. Später eingehende Gesuche werden automatisch für das folgende Förderjahr berücksichtigt. Die Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand anhand klar definierter Bewertungskriterien wie therapeutischer Nutzen (z. B. erhöhte Heilungschancen oder Behandlungsgeschwindigkeit) und Umsetzungspotenzial. Eine erneute Einreichung im nächsten Zyklus ist jederzeit möglich. Durch diese flankierende Förderung leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Therapieumfeldes und zur Beschleunigung translationaler Prozesse in der Leukämieforschung.
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