Zuschuss

Förderung der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung (Projektzuschüsse Stadt Harzgerode)

Die Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung vergibt jährlich Projektzuschüsse zur Förderung gemeinnütziger Projekte in der Stadt Harzgerode. Schriftliche Anträge sind bis zum 20. Februar eines jeden Jahres möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Kultur Bildung Sport Bauten und Denkmalschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projekte in der Stadt Harzgerode, die den sozialen Zusammenhalt stärken und dem Gemeinwohl dienen.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte mit gemeinnützigem Charakter
  • Projekte müssen in Harzgerode umgesetzt werden
  • Schriftlicher Antrag bis zum 20. Februar des laufenden Jahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Gemeinnützigkeit (falls vorhanden)
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Aufstellung des Finanzierungsbedarfs
  4. Angabe des gewünschten Förderbetrags
  5. Zeitlicher Rahmen des Projekts
  6. Kontaktinformationen der Antragstellenden

Bewertungskriterien

  • Umsetzbarkeit des Konzepts
  • Bedeutung für Stadt und Bürger
  • Ehrenamtliches Engagement

Beschreibung

Die Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung unterstützt jährlich gemeinnützige Projekte in der Stadt Harzgerode und fördert Initiativen, die den sozialen Zusammenhalt stärken und dem Gemeinwohl dienen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Kultur und Kunst, traditionelles Brauchtum und Heimatpflege, Bildung und Erziehung, Sport, Bauten- und Denkmalschutz sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Einzelpersonen mit nachgewiesenem gemeinnützigem Charakter. Die Stiftung legt besonderen Wert auf ehrenamtliches Engagement und die Relevanz der Projekte für Bürger:innen und Stadtentwicklung.

Ein schriftlicher Antrag mit ausführlicher Projektbeschreibung, Finanzierungsbedarf, zeitlichem Rahmen und gewünschtem Förderbetrag ist bis zum 20. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen den Gemeinnützigkeitsnachweis, detaillierte Angaben zu Konzept und Zielgruppe sowie eine Übersicht über weitere Finanzierungsquellen. Die Auswahl erfolgt durch den Stiftungsvorstand nach Kriterien wie Umsetzbarkeit, Bedeutung für Stadt und Bürger:innen und ehrenamtlicher Mitwirkung. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt, wobei ggf. Hinweise für eine spätere Antragstellung gegeben werden. Projektpartner:innen werden gebeten, regelmäßige Berichte zu Förderfortschritten und Öffentlichkeitsarbeit bereitzustellen, damit die Stiftungserfolge transparent dargestellt und Synergien in der lokalen Gemeinschaft gefördert werden können.

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