Förderung der Dreißig Stiftung – Zukunft für Kinder
Die Dreißig Stiftung – Zukunft für Kinder fördert Projekte für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in Brandenburg und Sachsen. Förderanträge können jederzeit formlos eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Durchführung von Projekten im Sinne der Stiftungsziele zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen und Lebenslagen in den Regionen Brandenburg und Sachsen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beheimatung im Land Brandenburg oder Sachsen
- Konzentration der Tätigkeit auf Brandenburg oder Sachsen
- Zweck entspricht den Stiftungszielen
- Projekt kann aus eigener Kraft nicht umgesetzt werden
- Wahrheitsgemäße Angaben und Nachweis durch Unterlagen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Projektziele
- Projektzeitraum
- Verantwortliche(r) und Projektbeteiligte
- Förderbedarf
- Bereits erhaltene Förderungen
- Angaben zum Antragsteller
- Erklärung zum Einverständnis mit den Fördergrundsätzen
Beschreibung
Die Dreißig Stiftung – Zukunft für Kinder engagiert sich dafür, in Brandenburg und Sachsen Projekte für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sowie herausfordernden Lebenslagen zu ermöglichen. Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können jederzeit formlos einen Zuschussantrag stellen. Ziel ist es, Initiativen zu unterstützen, die allein nicht realisierbar wären und den Stiftungszwecken entsprechen: Förderung von Bildung, sozialen Angeboten, Aus- und Weiterbildung sowie regionaler Entwicklung im ländlichen Raum. Die Stiftung fördert insbesondere Maßnahmen, die direkte Auswirkungen auf das Aufwachsen, Lernen und die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen haben, und legt dabei großen Wert auf Nachhaltigkeit und transparente Mittelverwendung.
Für eine Förderzusage müssen Antragstellende ihren Sitz beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit in Brandenburg oder Sachsen nachweisen und detaillierte Projektunterlagen einreichen. Erforderlich sind eine Projektskizze mit klar definierten Zielen, Angaben zum geplanten Zeitraum, Verantwortliche sowie beteiligte Personen, der konkrete Finanzierungsbedarf und bereits erfolgte Förderungen. Eine Erklärung zum Einverständnis mit den Fördergrundsätzen sowie die Dokumentation der Verwendung gewährter Mittel runden den formalen Rahmen ab. Da die Auswahl nach Ermessensspielraum der Stiftungsorgane erfolgt, besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Interessierte Projektträger:innen werden dazu eingeladen, ihre Ideen unkompliziert vorzustellen, um gemeinsam mit der Stiftung einen Beitrag zum Wohlergehen und zur Teilhabe junger Menschen in der Region zu leisten.
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