Förderung der EDEN-STIFTUNG zur Förderung naturnaher Lebenshaltung und Gesundheitspflege
Jederzeitige Antragstellung bei der EDEN-STIFTUNG für Forschungs- und Bildungsprojekte in den Bereichen Vollwerternährung und Vegetarismus, Ökologie (Land- und Gartenbau) sowie Naturheilkunde. Das Kuratorium entscheidet zweimal jährlich (nächster Termin: 08.05.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungs- und Bildungsprojekten in den Bereichen Vollwerternährung und Vegetarismus, ökologischer Land- und Gartenbau sowie Naturheilkunde und Ganzheitsmedizin.
Förderfähige Ausgaben
- Gerätekosten
- Raummieten
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Overheads
- Programmpauschalen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerliche Freistellung für Wissenschaft/Forschung oder Bildung
- Projekt muss aus Vollwerternährung/Vegetarismus, Ökologie/Land- und Gartenbau oder Naturheilkunde/Ganzheitsmedizin stammen
- Antrag spätestens vier Wochen vor Sitzungstermin einreichen
- Keine Förderung bereits abgeschlossener Projekte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzantrag
- Antragsrichtlinien
- Nachweis der Steuerfreistellung
Beschreibung
Die EDEN-STIFTUNG zur Förderung naturnaher Lebenshaltung und Gesundheitspflege unterstützt fortlaufend Forschungs- und Bildungsprojekte in den Bereichen Vollwerternährung und Vegetarismus, ökologischer Land- und Gartenbau sowie Naturheilkunde und Ganzheitsmedizin. Antragsberechtigt sind steuerlich freigestellte Einrichtungen im deutschsprachigen Raum mit Schwerpunkt Wissenschaft/Forschung oder Bildung; Privatpersonen können im Rahmen von Stipendien gefördert werden. Fördermaßnahmen werden als Zuschuss gewährt, wobei sowohl Teil- als auch Vollfinanzierungen möglich sind, solange das Gesamtvorhaben den finanziellen Spielraum der Stiftung nicht überschreitet. Projekte dürfen nicht bereits abgeschlossen sein, um förderfähig zu bleiben. Die Entscheidung trifft das Kuratorium zweimal jährlich, der nächste Stichtag ist der 8. Mai 2026. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor diesem Termin elektronisch per PDF eingereicht werden.
Gefördert werden direkt zurechenbare Ausgaben wie Gerätekosten, Raummieten und Personalkosten; Overheads oder Programmpauschalen sind ausgeschlossen. Für jede Einreichung ist ein Kurzantrag erforderlich, in dem wesentliche Projektdaten übersichtlich zusammengefasst werden. Ergänzend sind die Antragsrichtlinien sowie der Nachweis der steuerlichen Freistellung beizufügen. Durch die detaillierte Begründung aller beantragten Kosten bietet die EDEN-STIFTUNG Planungssicherheit und eine transparente Förderentscheidung. Interessierte Institutionen finden alle Formulare und Vorgaben auf der Seite der Stiftung. Eine frühzeitige Abstimmung der geplanten Projektfinanzierung mit möglichen Kofinanzierer:innen erhöht die Erfolgschancen und unterstreicht die Nachhaltigkeit des Vorhabens.
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