Förderung der EDEN-STIFTUNG zur Förderung naturnaher Lebenshaltung und Gesundheitspflege
Förderung von Forschungs- und Bildungsprojekten in den Bereichen Vollwerternährung, Ökologie und Naturheilkunde. Anträge jederzeit elektronisch möglich; nächste Entscheidung am 08.05.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungs- und Bildungsprojekten in den Bereichen Vollwerternährung, Vegetarismus, Ökologie, ökologischer Land- und Gartenbau sowie Naturheilkunde/Ganzheitsmedizin.
Förderfähige Ausgaben
- Gerätekosten
- Raummieten
- Personalkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Overheadkosten
- Programmpauschalen
- Förderung bereits abgeschlossener Projekte
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerliche Freistellung für Wissenschaft/Forschung oder Bildung
- Projekt aus Vollwerternährung, Ökologie oder Naturheilkunde
- Antrag in deutscher Sprache
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzantrag
- PDF-Antragsunterlagen
- Nachweis der steuerlichen Freistellung bei Förderzusage
- Antragsrichtlinien
Beschreibung
Die EDEN-STIFTUNG zur Förderung naturnaher Lebenshaltung und Gesundheitspflege unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie steuerlich freigestellte Forschungsträger in Deutschland und Österreich. Per Zuschuss werden Forschungs- und Bildungsprojekte in den Themenfeldern Vollwerternährung, Vegetarismus, Ökologie, ökologischer Land- und Gartenbau sowie Naturheilkunde/Ganzheitsmedizin gefördert. Förderanträge können jederzeit elektronisch in deutscher Sprache eingereicht werden; der nächste Entscheidungstermin ist der 08.05.2026. Eine Förderung bereits abgeschlossener Projekte ist ausgeschlossen, laufende Vorhaben werden nur in Ausnahmefällen unterstützt. Es besteht die Möglichkeit, Teilfinanzierungen zu beantragen, sofern weitere Kofinanzierungen nachgewiesen werden. Einzelpersonen werden ausschließlich im Rahmen von Stipendien berücksichtigt.
Förderfähig sind Ausgaben für Geräte, Raummieten, Personalkosten und sonstige Sachkosten; Overhead- und Programmpauschalen gelten nicht als förderfähig. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Vorlage eines ausgefüllten Kurzantrags sowie der vollständigen PDF-Antragsunterlagen. Bei positiver Förderentscheidung ist der Nachweis der steuerlichen Freistellung vorzulegen. Antragsrichtlinien geben detaillierte Hinweise zur Antragstellung und zur inhaltlichen Struktur des Projektvorhabens. Die EDEN-STIFTUNG tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen und entscheidet über eingereichte Anträge vier Wochen vor dem jeweiligen Kuratoriumstermin.
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