Förderung der Edith und Martin Guse Stiftung (Kinder und Jugendliche mit Handicap)
Die Edith und Martin Guse Stiftung fördert seit 2010 Kinder und Jugendliche mit Handicap durch Unterstützung von Einzelpersonen sowie Einrichtungen für medizinische Hilfsmittel, Sportgeräte, tiergestützte Therapien und Inklusionsprojekte. Projektideen können jederzeit per Kontaktaufnahme eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit Handicap durch Weitergabe der erwirtschafteten Mittel an bedürftige Einzelpersonen und an Einrichtungen bzw. Projekte zur Betreuung und Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher.
Förderfähige Ausgaben
- Medizinische Hilfsmittel
- Sportgeräte
- Tiergestützte Therapien
- Inklusionsprojekte
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Kind oder Jugendliche:r mit Handicap
- Konkretisierte Projektidee
- Kontaktaufnahme mit der Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Bedürftigkeit
Bewertungskriterien
- Grad der Bedürftigkeit
- Passgenauigkeit der Projektidee
- Potenzial für Inklusion und Teilhabe
Beschreibung
Förderinitiative für Kinder und Jugendliche mit Handicap in NRW
Die Edith und Martin Guse Stiftung verfolgt seit 2010 das Ziel, jungen Menschen mit körperlichen, seelischen oder sozialen Beeinträchtigungen zu mehr Teilhabe und Lebensfreude zu verhelfen. In Nordrhein-Westfalen werden Einzelpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen unterstützt. Gefördert werden unter anderem medizinische Hilfsmittel, Sportgeräte, tiergestützte Therapien sowie Inklusionsprojekte. Die Mittel stammen ausschließlich aus dem Stiftungsvermögen und fließen direkt in bedürftige Projekte. Dabei legt die Jury besonderen Wert auf den Grad der Bedürftigkeit, die Passgenauigkeit der Projektidee und das Potenzial zur Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung.
Fördermodalitäten und Antragsvoraussetzungen
Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Nachweis der finanziellen oder familiären Benachteiligung sowie eine konkretisierte Projektbeschreibung. Alle Bewerber:innen nehmen per Kontaktaufnahme mit der Stiftung den ersten Schritt in Richtung Förderung – persönliche Daten und Bankverbindungen bleiben dabei vertraulich. Erforderliche Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung und den Bedürftigkeitsnachweis. Nach positiver Prüfung erfolgt die Zuwendung als Zuschuss, der die Realisierung inklusiver Angebote nachhaltig absichert. Interessierte erhalten weiterführende Informationen telefonisch oder schriftlich über die offiziellen Kontaktkanäle der Edith und Martin Guse Stiftung.
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