Zuschuss

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Tätigkeit von Integrationslotsen in Landkreisen und kreisfreien Städten zur Betreuung, Beratung und Begleitung von Asylsuchenden, Geduldeten und EU-Bürgerinnen und -Bürgern. 100 % Zuschuss mit einem Sockelbetrag von 25.000 €.

Soziales Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: 25.000 € Sockelbetrag, darüber hinaus abhängig von der Aufnahmequote
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der ehrenamtlichen Arbeit von Integrationslotsen in Kommunen und Landkreisen in Sachsen-Anhalt, zur Betreuung, Beratung und Begleitung von Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe durch Gewinnung, Qualifizierung sowie Anleitung und Koordinierung ehrenamtlicher Integrationslotsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Einsatz und Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsen
  • Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsen
  • Notwendige Sachkosten bei Anleitung und Koordinierung der Integrationslotsen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sind antragsberechtigt.
  • Vorlage eines Betreuungskonzepts mit Bedarfsermittlung, Zielen und Inhalten der Integrationslotsentätigkeit sowie des Verfahrens zur Gewinnung, Qualifizierung, Anleitung und Koordinierung.
  • Hinweis auf die Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in geeigneter Form.
  • Besondere Würdigung des Einsatzes der Integrationslotsen, z. B. durch Urkundenübergabe.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Betreuungskonzept

Beschreibung

Die Richtlinie zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslots:innen in Sachsen-Anhalt unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Betreuung, Beratung und Begleitung von Asylsuchenden, Geduldeten und EU-Bürger:innen. Öffentliche Einrichtungen erhalten einen 100 %igen Zuschuss mit einem Sockelbetrag von 25.000 € sowie eine darüber hinausgehende Förderung, die sich nach der regionalen Aufnahmequote richtet. Ziel ist es, durch gezielte Gewinnung, Qualifizierung sowie Anleitung und Koordinierung freiwillig Engagierter die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und den Zusammenhalt in den Kommunen nachhaltig zu stärken.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein umfassendes Betreuungskonzept, das Bedarfe, Ziele und Inhalte der Integrationslots:innen-Tätigkeit sowie das Verfahren zur Qualifizierung und Koordinierung beschreibt. Landkreise und kreisfreie Städte müssen in geeigneter Form auf die Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hinweisen und den Einsatz der Ehrenamtlichen angemessen würdigen, beispielsweise durch Urkundenübergaben. Gefördert werden neben dem operativen Einsatz der Integrationslots:innen auch die Kosten für Gewinnung, Fortbildung und notwendige Sachmittel. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen eine langfristige Planung und tragen dazu bei, lokale Integrationsstrukturen in Sachsen-Anhalt nachhaltig auszubauen.

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