Förderung der Ein-Zehntel-Stiftung
Die Ein-Zehntel-Stiftung fördert humanitäre Hilfsprojekte kleiner Non-Profit-Organisationen im Großraum Heidelberg und Stuttgart mit Zuschüssen, die 1:1 bei den Bedürftigen ankommen. Anträge können formlos jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Hilfsprojekten kleiner gemeinnütziger Vereine und Hilfsorganisationen in Entwicklungsländern durch finanzielle Zuschüsse, die nicht für Verwaltungs- und Personalkosten verwendet werden, sondern direkt den Bedürftigen zugutekommen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Grundversorgung (Nahrung, Wasser, medizinische Versorgung)
- Ausgaben für schulische Bildungsprojekte und Ausbildungsprogramme
- Maßnahmen zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- Inklusionsprojekte und Hilfe zur Selbsthilfe
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungs- und Personalkosten der Organisation
- Laufende Kosten in Bestandsprojekten
- Reisekosten
- Gehälter von Vereins- oder Organisationsmitgliedern
- Patenschaften, Stipendien und Individualförderung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Vereins oder der Organisation in Deutschland
- Kleine gemeinnützige Vereine mit ehrenamtlichem Personal
- Projekte in Entwicklungsländern
- Bevorzugt Vereine aus dem Großraum Stuttgart und Heidelberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag (Formblatt)
- Letzter Finanzbericht der Organisation
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Projekts für Bedürftige
- Eigenanteil und Relation zum Gesamtbudget
- Ehrenamtlicher Einsatz der Organisation
- Umsetzbarkeit kleiner, abgeschlossener Teilprojekte
Beschreibung
Die Ein-Zehntel-Stiftung unterstützt gemeinnützige Vereine und Interessenverbände mit Sitz in Deutschland, die überwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen Entwicklungszusammenarbeit in Entwicklungsländern betreiben. Mit dem Fokus auf Projekte aus dem Großraum Heidelberg und Stuttgart stellt die Stiftung fortlaufend Zuschüsse bereit, die von Verwaltungs- oder Personalkosten ausgeschlossen sind und 1:1 den Bedürftigen vor Ort zugutekommen. Förderungsempfänger:innen profitieren von flexiblen Antragsmodalitäten: Eine formlose Einreichung ist jederzeit möglich, die Stiftungsratsentscheidung erfolgt quartalsweise.
Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten, die in den Bereichen Grundversorgung (Nahrung, Wasser, medizinische Hilfe), schulischer Bildung und Ausbildung, Klimaschutz sowie Inklusion und Hilfe zur Selbsthilfe ansetzen. Voraussetzungen sind ein deutlicher Eigenanteil im Verhältnis zu den Gesamtkosten, die Umsetzbarkeit kleiner, abgeschlossener Teilprojekte sowie ein enger ehrenamtlicher Einsatz der Antragstellenden. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, Reisekosten, Gehälter von Vereinsmitgliedern sowie Patenschaften oder Stipendien. Für den Antrag sind ein ausgefüllter Projektantrag und der letzte Finanzbericht erforderlich. Die Stiftung lädt interessierte Organisationen dazu ein, ihre Projektideen einzureichen und gemeinsam den Grundsatz des Teilens und der Solidarität lebendig werden zu lassen.
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