Zuschuss

Förderung der Einstiegsqualifizierung

Förderung zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Zuschüsse zur Vergütung und Sozialversicherung. Anträge sind jederzeit bei der Agentur für Arbeit möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: maximal 247 € Zuschuss pro Teilnehmer und Monat
Projektstart ab: 01.10.2024
Projektdauer: 4-12 Monate

Förderziel

Ziel des Programms ist es, Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu unterstützen, ihnen eine Brücke in die Berufsausbildung zu bieten und grundlegende berufliche Handlungskompetenzen zu vermitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Praktikumsvergütung
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Fahrtkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten
  • Abschluss eines Praktikumsvertrags nach § 26 BBiG
  • Durchführung in Vollzeit oder Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden)
  • Maßnahme darf nicht im Haushalt von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern des Teilnehmenden stattfinden
  • Teilnehmende dürfen nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Praktikumsvertrag
  2. Online-Antrag über das Benutzerkonto der Agentur für Arbeit
  3. Nachweise über gezahlte Vergütung
  4. Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge

Beschreibung

Förderung der Einstiegsqualifizierung richtet sich an Unternehmen bundesweit, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine betrieblich angelegte Einstiegsqualifizierung (EQ) anbieten. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Brücke in die duale Berufsausbildung zu schlagen und grundlegende berufliche Handlungskompetenzen zu vermitteln. Förderberechtigt sind Arbeitgeber:innen, die mit Auszubildenden einen Praktikumsvertrag nach § 26 BBiG abschließen und die Qualifizierungsmaßnahme in Vollzeit oder in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) durchführen. Gefördert werden dabei die Praktikumsvergütung sowie pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge mit einem Zuschuss von bis zu 247 € pro Teilnehmer:in und Monat. Zusätzlich können Fahrtkosten als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Die Laufzeit der EQ beträgt zwischen vier und zwölf Monaten, wobei der Maßnahmebeginn frühestens ab dem 1. Oktober 2024 möglich ist. Anträge können fortlaufend bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Interessiert sind vor allem Betriebe, die benachteiligten Bewerber:innen—etwa Ausbildungssuchenden mit eingeschränkten Vermittlungschancen, Lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Personen—eine individuelle Qualifizierung in der Praxis ermöglichen möchten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem, dass Teilnehmende nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen und in den letzten drei Jahren nicht versicherungspflichtig beschäftigt waren. Zur Antragstellung sind ein unterschriebener Praktikumsvertrag, Nachweise über Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Online-Antrag im Benutzerkonto der Agentur für Arbeit einzureichen. Mit dieser Förderung unterstützt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur die berufliche Integration junger Menschen, sondern eröffnet Unternehmen zugleich die Chance, potenzielle Fachkräfte frühzeitig kennenzulernen und langfristig zu binden.

Antrag starten →