Förderung der Elternbildung
Das Land Oberösterreich stellt Familien mit Ausstellung der OÖ Familienkarte Elternbildungsgutscheine im Wert von 20 Euro zur Verfügung. Weitere 20 Euro werden zum 3., 6. und 10. Geburtstag automatisch gutgeschrieben. Einfache Verwaltung im digitalen \"Elternbildungskonto\". Laufend antragbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Eltern in Erziehungsfragen durch Bereitstellung von Gutscheinen für Elternbildungsveranstaltungen, um Wissen zu Entwicklungsphasen, Erziehungsmethoden und Partnerschaftsgestaltung zu vermitteln.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren für Elternbildungsveranstaltungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Besitz der OÖ Familienkarte
- Anspruch auf Familienbeihilfe für mindestens ein Kind
- Wohnsitz in Oberösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- OÖ Familienkarte bzw. Nachweis des Antrags auf Familienkarte
Beschreibung
Das Land Oberösterreich unterstützt Eltern in der Begleitung ihrer Kinder durch einen speziellen Zuschuss für Elternbildungsveranstaltungen. Mit Ausstellung der OÖ Familienkarte wird ein Gutschein im Wert von 20 Euro bereitgestellt. Zum dritten, sechsten und zehnten Geburtstag eines Kindes werden jeweils weitere 20 Euro automatisch gutgeschrieben. Dieses Guthaben lässt sich bei allen anerkannten Elternbildungsangeboten einlösen, die Themen wie Entwicklungsphasen, Erziehungsmethoden oder Partnerschaftsgestaltung abdecken. Eltern erhalten so unkompliziert Zugang zu praxisorientierten Workshops, Vorträgen und Kursen, in denen Elternteilnehmer:innen hilfreiches Wissen austauschen und von Expert:innen begleitet werden. Die Verwaltung erfolgt digital über das persönliche „Elternbildungskonto“, wodurch physische Gutscheine entfallen und stets ein transparenter Überblick über das verfügbare Budget gewährleistet ist.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die für mindestens ein Kind Anspruch auf Familienbeihilfe haben und Inhaber:innen der OÖ Familienkarte sind oder diese beantragen können. Anträge sind fortlaufend und kostenfrei möglich; einzig ein Nachweis über die Familienkarte bzw. den laufenden Antrag ist erforderlich. Gefördert werden Teilnahmegebühren für Elternbildungsveranstaltungen, wobei der Zuschuss direkt von der Gebühr abgezogen wird. Eltern haben damit die Möglichkeit, Bildungsangebote flexibel zu nutzen und Erziehungsfragen fundiert anzugehen. Weitere Informationen stehen im Online-Portal der OÖ Familienkarte bereit, wo Familien alle Leistungen rund um den Elternbildungsgutschein automatisiert verwalten können.
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