Zuschuss

Förderung der Engerlingbekämpfung inklusive Nachsaat oder Decksaat im Grünland

Förderung der biologischen und mechanischen Engerlingbekämpfung im Grünland in Salzburg inklusive Nachsaat oder Decksaat. Anträge von 01.06.2023 bis 31.12.2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: 150 € bis 630 € pro Hektar (zuzüglich Zuschlag)

Förderziel

Wiederherstellung einer intakten Grasnarbe/Grünlandnarbe durch mechanische und biologische Bekämpfung von Engerlingen inklusive Nachsaat oder Decksaat unter besonderer Berücksichtigung des Bodenschutzes.

Förderfähige Ausgaben

  • Biologische Engerlingbekämpfung
  • Mechanische Engerlingbekämpfung
  • Nachsaat
  • Decksaat

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Flächen im Bundesland Salzburg
  • Landwirtschaftlicher Betrieb (haupt- oder nebenberuflich)
  • Mindestfläche 1 ha Grünland
  • Mindestauszahlungsbetrag 400 €
  • Umbruchlose Grünlanderneuerung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Hofkarte mit eingezeichneter Bekämpfungsfläche
  2. Aktueller Flächenbogen AMA-Mehrfachantrag
  3. Rechnung und Zahlungsnachweis biologisches Bekämpfungsmittel
  4. Rechnung und Zahlungsnachweis mechanische Bekämpfung bzw. Eigenleistungsnachweis
  5. Rechnung und Zahlungsnachweis Saatgut

Beschreibung

Das Förderprogramm zur Engerlingbekämpfung inklusive Nachsaat oder Decksaat im Grünland richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe sowie Privatpersonen im Bundesland Salzburg. Mit einem Zuschuss zwischen 150 € und 630 € pro Hektar (zzgl. Zuschlag bei erhöhtem Pilzgersten-Einsatz) werden sowohl mechanische als auch biologische Verfahren zur Bekämpfung von Engerlingen gefördert. Ziel ist die Wiederherstellung einer intakten Grasnarbe unter besonderer Berücksichtigung des Bodenschutzes. Durch umbruchlose Grünlanderneuerung, den Einsatz in Österreich zugelassener Saatgutmischungen sowie biologischer Wirkstoffe trägt die Maßnahme zur nachhaltigen Grünlandpflege und langfristigen Stabilisierung von Ökosystemen bei – insbesondere auf Hangflächen mit 0 % bis über 50 % Neigung.

Voraussetzungen sind mindestens 1 ha Grünland im Fördergebiet Salzburg sowie ein Mindestauszahlungsbetrag von 400 €. Förderwerber:innen reichen über die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer Anträge zwischen dem 01.06.2023 und dem 31.12.2028 ein. Dem Antrag sind eine Hofkarte mit eingezeichneter Bekämpfungsfläche, der aktuelle AMA-Flächenbogen sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für biologische Bekämpfungsmittel, mechanische Leistungen oder Eigenleistungen und Saatgut beizulegen. Die abschließende Bewilligung erfolgt durch die Abteilung Lebensgrundlagen und Energie des Landes Salzburg. Mit dieser Förderung wird das Engagement für eine nachhaltige, bodenschonende Grünlandbewirtschaftung gezielt unterstützt.

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