Zuschuss

Förderung der Erika-Simon-Stiftung

Die Erika-Simon-Stiftung fördert Projekte im historischen Schlesien zur Bewahrung des deutsch-polnischen Kulturerbes und zur Auseinandersetzung mit diesem Erbe (Denkmalschutz, Restaurierungen, Publikationen, Tagungen, Jugendbegegnungen, Sprachförderung, Ausstellungen). Nächster Antragsschluss ist der 30.04.2026.

Kultur Bauten und Denkmalschutz Messen & Ausstellungen Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.04.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: EU

Förderziel

Unterstützung von Projekten im historischen Schlesien, die der Rettung und Restaurierung von Baudenkmalen, der Herausgabe und Übersetzung von Publikationen zur schlesischen Geschichte und Kultur, der Durchführung von Tagungen und Jugendbegegnungen sowie der Förderung der deutschen Sprache in Schlesien dienen und so das deutsch-polnische Kulturerbe bewahren und zur Aussöhnung beitragen.

Förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen zur Rettung von Baudenkmalen
  • Restaurierungskosten
  • Druckkosten für Publikationen
  • Übersetzungskosten
  • Kosten für Tagungen und Jugendbegegnungen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bereits begonnene Projekte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Projektstandort im historischen Schlesien
  • Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Erika-Simon-Stiftung gewährt im historischen Schlesien finanzielle Zuwendungen zur Bewahrung und Erforschung des deutsch-polnischen Kulturerbes. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Rettung und Restaurierung von Baudenkmalen sowie Druck- und Übersetzungskosten für Publikationen zur schlesischen Geschichte und Kultur. Zusätzlich unterstützt die Stiftung fachlich begleitete Tagungen, Jugendbegegnungen und Ausstellungen, die den interkulturellen Dialog stärken, ebenso Projekte zur Pflege und Vermittlung der deutschen Sprache in der Region. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie ehrenamtlich tätige Gruppen oder Privatpersonen mit Sitz bzw. Projektstandort im historischen Schlesien. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Der nächste Stichtag für die Einreichung formloser Anträge mit Projektskizze und Kosten- sowie Finanzierungsplan ist der 30. April 2026, vier Wochen vor einer Vorstandssitzung.

Mit dieser Förderinitiative trägt die Stiftung dazu bei, bedeutende Bau- und Kulturdenkmäler zu restaurieren, wissenschaftliche und künstlerische Publikationen zu realisieren sowie Begegnungen zwischen deutschen und polnischen Teilnehmenden zu ermöglichen. Durch gezielte Zuschüsse fördert die Erika-Simon-Stiftung nicht nur Denkmalschutz und Publikationsvorhaben, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Aussöhnung und zum gegenseitigen Verständnis. Projektträger:innen erhalten dadurch eine wertvolle Unterstützung, um geschichtliche Zeugnisse zu erhalten und innovative Formate für Austausch und Forschung zu initiieren. Interessierte Adressat:innen können ab sofort ihre Anträge unter Beachtung der technischen Vorgaben einreichen und so zur lebendigen Auseinandersetzung mit dem schlesischen Erbe beitragen.

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