Förderung der Errichtung von Wohnheimen S.WFG 2025
Förderung für die Errichtung von Seniorenwohnheimen, Wohnheimen für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand sowie Schüler- und Studentenwohnheimen in Salzburg mit nicht rückzahlbarem Zuschuss je Wohneinheit. Anträge ab 01.02.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Errichtung von Seniorenwohnheimen, Wohnheimen für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand sowie Schüler- und Studentenwohnheimen mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtskräftige Baubewilligung
- Planungsenergieausweis
- Förderansuchen rechtzeitig vor Baubeginn
- Grundeigentümer oder Baurecht für mindestens 66 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Planungsenergieausweis
- Rechtskräftige Baubewilligung
- Unterlagen gemäß § 17 Abs. 1 S.WFV 2025
Beschreibung
Die „Förderung der Errichtung von Wohnheimen S.WFG 2025“ unterstützt in der Region Salzburg die Planung und Realisierung von Seniorenwohnheimen, Wohnheimen für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand sowie Schüler- und Studentenunterkünften. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen im Alleineigentum von Gemeinden, gemeinnützige und gewerbliche Bauträger sowie Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit kirchlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zielsetzung. Zentrales Förderziel ist die Schaffung bedarfsgerechter Wohnräume für ältere Menschen, Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und Lernende, wobei die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgt.
Pro Wohneinheit beläuft sich der Zuschuss auf 50.000 € bei Senioren- und Betreuungsheimen, 30.000 € bei Schüler- und Studentenwohnheimen sowie 40.000 € bei Einheiten mit mehreren Betten. Voraussetzung für eine Unterstützung sind unter anderem eine rechtskräftige Baubewilligung, ein Planungsenergieausweis, die fristgerechte Einreichung des Förderansuchens vor Baubeginn sowie Grundeigentum oder ein Baurecht für mindestens 66 Jahre. Die maximale Projektförderdauer beträgt 300 Monate und die Mittelvergabe startet ab dem 1. Februar 2025, solange das Budget von 4,5 Mio. € nicht ausgeschöpft ist. Eine Vor-Ort-Kontrolle durch zuständige Landesabteilungen stellt die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sicher.
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