Förderung der Europäischen Kommission von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse
Förderung für anerkannte Erzeugerorganisationen in Brandenburg zur Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Marketing und Umweltmaßnahmen im Obst- und Gemüsesektor. EU-Beihilfen bis zu 4,6 % des Marktwerts möglich. Anträge jährlich bis zum 15.09. beim LELF einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung des Sektors Obst und Gemüse, Beitrag zu nachhaltiger Erzeugung und Umweltschutz, Verringerung krisenbedingter Einkommensschwankungen und Erhöhung des Konsums von Obst und Gemüse.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionsplanung
- Qualitätsverbesserung
- Vermarktung
- Forschungs- und Versuchsvorhaben
- Weiterbildung und Beratung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ruhegehälter und ruhegehaltsähnliche Zahlungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Erzeugerorganisation gemäß EU-VO 1308/2013
- Mindestanzahl und Mindestwert der vermarktbaren Erzeugung
- Einrichtung eines Betriebsfonds
- Genehmigtes operationelles Programm mit 3-5 Jahren Laufzeit
- Satzung/Gesellschaftsvertrag mit Regelungen zu Stimm- und Geschäftsanteilen
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Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit nationaler Strategie und Umweltrahmen
- Beitrag zur Marktstabilität und Krisenvorsorge
- Innovationsgehalt und Nachhaltigkeitswirkung
Beschreibung
Förderprogramm der EU für Erzeugerorganisationen Obst & Gemüse in Brandenburg
Dieses Zuschussprogramm der Europäischen Kommission unterstützt anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Zusammenschlüsse in Brandenburg dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Marktorientierung zu verbessern und umweltbezogene Maßnahmen zu realisieren. Ziel ist eine nachhaltige Erzeugung und Vermarktung von Obst und Gemüse, die Krisenvorsorge zu fördern sowie den Gemeinschaftskonsum frischer Erzeugnisse zu steigern. Innerhalb eines genehmigten operationellen Programms können Maßnahmen zur Produktionsplanung, Qualitätsverbesserung, Vermarktung, Forschung und Versuchsvorhaben sowie Weiterbildung und Beratung umgesetzt werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf Krisenprävention und -management sowie Umweltaktionen zum Ressourcen- und Klimaschutz und zur Rückstandsverminderung. Die Förderung orientiert sich an einer nationalen Strategie und einem Umweltrahmen, die gemeinsam mit dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) abgestimmt sind.
Teilnahme, Fördersumme & Antragstellung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Genossenschaften oder sonstige Zusammenschlüsse, die als Erzeugerorganisation anerkannt sind (EU-VO 1308/2013). Voraussetzungen sind u. a. Mindestanzahl und -wert der vermarktbaren Erzeugung, Einrichtung eines Betriebsfonds, genehmigtes Programm mit 36–60 Monaten Laufzeit sowie Nachweis technischer Mittel und Finanzbuchhaltung. Die förderfähigen Ausgaben werden bis zu 50 % erstattet; die EU-Beihilfe beträgt jährlich 4,1 % bis 4,6 % des Marktwerts der vermarkteten Erzeugung. Anträge sind jeweils bis zum 15. September beim LELF einzureichen. Die Maßnahmen sollen langfristig die Marktstabilität erhöhen, Einkommensschwankungen abfedern und nachhaltige Erzeugungsformen fördern.
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