Förderung der Familienstiftung Ladbergen – Teilhabe, Bildung & Senioren
Die Familienstiftung Ladbergen unterstützt die gesellschaftliche Teilhabe (z.B. Musikschul- und Vereinsbeiträge, Einzelförderungen, Maßnahmen nach dem Bundesteilhabegesetz), fördert Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Angebote zur Verhinderung von Vereinsamung bei Senioren. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe, Förderung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Angebote für ältere Mitbürger zur Vermeidung von Isolation.
Förderfähige Ausgaben
- Beihilfe zu Musikschulbeiträgen
- Zahlung von Vereinsbeiträgen
- Einzelförderungen nach sozialem Bedarf
- Maßnahmen nach dem Bundesteilhabegesetz
- Unterstützung von Schulprojekten und Kindergärten
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Die Familienstiftung Ladbergen ermöglicht in Nordrhein-Westfalen langfristige Zuschüsse zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, Bildung und seniorengerechter Angebote. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger können Fördermittel für Musikschul- und Vereinsbeiträge, individuelle Beihilfen nach sozialem Bedarf sowie Maßnahmen nach dem Bundesteilhabegesetz beantragen. Darüber hinaus werden Schulprojekte, Kindergärten, Jugendzentren und Familienzentren unterstützt, um Lernorte bedarfsgerecht auszugestalten und Integrationsmaßnahmen für Familien mit Migrationshintergrund zu fördern. Speziell für ältere Mitbürger:innen trägt die Stiftung dazu bei, Vereinsamung vorzubeugen, indem sie Treffpunkte für Senior:innen ausstattet und Beratungsangebote finanziell unterstützt.
Die Förderung erfolgt fortlaufend als Zuschuss und richtet sich gleichermaßen an Familien, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Senior:innen, die institutionelle oder individuelle Leistungsträger:innen benötigen. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Beihilfen zu Musikschul- und Vereinsbeiträgen, Einzelförderungen nach sozialem Bedarf, Aufwendungen für Bundesteilhabemaßnahmen, Beiträge zu Schulprojekten und Kindertagesstätten sowie Betriebskosten für seniorenspezifische Betreuungsangebote. Anträge können jederzeit ohne Fristbindung gestellt werden. Die Familienstiftung Ladbergen prüft Antragsunterlagen auf Grundlage der Förderzwecke und koordiniert bei Bedarf den Austausch mit kommunalen und regionalen Partner:innen, um passgenaue Lösungsansätze für Teilhabe und Bildung zu gewährleisten.
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