Förderung der Fasel-Stiftung
Die Fasel-Stiftung fördert Projekte in den Bereichen internationale Verständigung, gemeinnützige soziale und mildtätige Aktivitäten sowie die Idee der Sozialen Marktwirtschaft. Anträge können jederzeit per E-Mail gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Aktivitäten zur Überwindung von Spaltungen und zur Verständigung zwischen Menschen und Völkern; Förderung als gemeinnützig anerkannter sozialer und mildtätiger Aktivitäten; Förderung und Verbreitung der Idee der Sozialen Marktwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
- Unterbringungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben per E-Mail
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Verständigung zwischen Völkern
- Einhaltung der Satzungszwecke der Stiftung
Beschreibung
Die Förderung durch die Fasel-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Akteur:innen in Nordrhein-Westfalen, die sich für internationale Verständigung, soziale Mildtätigkeit oder die Verbreitung der Sozialen Marktwirtschaft engagieren. Insbesondere Schulen und Jugendgruppen, die Begegnungsprojekte mit Partnern aus dem europäischen und außereuropäischen Raum organisieren, werden unterstützt. Ergänzt wird der Förderfokus durch gemeinnützige soziale und mildtätige Initiativen sowie durch Initiator:innen, die sich um die Idee der Sozialen Marktwirtschaft verdient machen. In allen drei Förderschwerpunkten steht das Ziel im Mittelpunkt, Spaltungen zu überwinden, Solidarität zu stärken und das Prinzip einer marktwirtschaftlichen Ordnung mit sozialer Verantwortung zu fördern.
Gefördert werden nach bewilligtem Antrag Fahrtkosten und Unterbringungskosten mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfordert ein formloses Anschreiben per E-Mail sowie eine aussagekräftige Projektbeschreibung. Die Vergabekriterien umfassen den Beitrag zur Völkerverständigung beziehungsweise zum mildtätigen Satzungszweck und die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken. Alle Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Antragsfristen entfällt, sodass Projekte flexibel und passgenau realisiert werden können.
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