Förderung der Feuerwehren im Rahmen eines zweckgebundenen Zuschusses
Zweckgebundener Zuschuss zur Unterstützung der Feuerwehren im Bundesland Burgenland. Anträge ab 01.01.2023 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Feuerwehren im Land Burgenland durch zweckgebundene Zuschüsse gemäß der Richtlinie für Subventionen im Feuerwehrwesen des Landes Burgenland.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Förderrichtlinien gemäß Richtlinie für Subventionen im Feuerwehrwesen des Landes Burgenland
Beschreibung
Die zweckgebundene Förderinitiative unterstützt freiwillige Feuerwehren und ihre Mitglieder im Burgenland bei der Durchführung von Einsätzen, der Beschaffung moderner Ausrüstung sowie der Qualifizierung von Einsatzkräften. Träger dieser Fördersäule ist das Land Burgenland, das im Rahmen der Richtlinie für Subventionen im Feuerwehrwesen gezielte Zuschüsse bereitstellt und so einen Beitrag zur Stärkung des Katastrophenschutzes sowie zur sozialen Absicherung engagierter Ehrenamtlicher leistet. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können kontinuierlich Fördermittel beantragen und damit die professionelle Einsatzfähigkeit ihrer Wehren sichern.
Voraussetzung für die Bewilligung der Zuwendung ist die Einhaltung der Förderrichtlinien des Feuerwehrwesens im Burgenland. Anträge können seit dem 1. Januar 2023 eingereicht werden, solange das bereitgestellte Budget nicht ausgeschöpft ist. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Abteilung der Landesregierung, die im Kompetenzzentrum Sicherheit alle erforderlichen Entscheidungsprozesse begleitet. Diese Förderung richtet sich an Organisationen, die aktiv zum Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten beitragen, und schafft eine verlässliche Basis für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Anschaffung lebensrettender Geräte.
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