Zuschuss

Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)

Zuschüsse für Maßnahmen zur Flurneuordnung und Landentwicklung in Baden-Württemberg. Förderquote 35–85 %. Anträge jederzeit vor Beginn der Maßnahme möglich.

Infrastruktur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 35% - 85%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Dazu gehören Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, freiwilliger Land- und Nutzungstausch, Dorfentwicklungsmaßnahmen sowie Infrastrukturmaßnahmen innerhalb von Flurneuordnungen. Gefördert werden außerdem die Erarbeitung Integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK), das Regionalmanagement zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien sowie Kleinprojekte im Rahmen eines Regionalbudgets.

Förderfähige Ausgaben

  • Vermessungskosten
  • Vorarbeiten zu Flurbereinigungsverfahren
  • Investive Infrastrukturmaßnahmen
  • Erarbeitung von ILEK
  • Regionalmanagement
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Mehrwertsteuer für vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderfähiges Vorhaben im Plan nach § 41 FlurbG festgestellt oder genehmigt
  • Maßnahmen in Regionen mit agrarstrukturellen oder allgemeinen wirtschaftlichen Defiziten
  • Dokumentation der Wirkung auf Natur und Landschaft im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • Investive Maßnahmen in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern
  • Erstellung eines Nutzungskonzepts zusammen mit der unteren Flurbereinigungsbehörde
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  3. Nutzungskonzept
  4. Projektbeschreibung
  5. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) unterstützt Projekte zur Neuordnung ländlicher Flächen und zur nachhaltigen Gestaltung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Teilnehmer:innengemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände sowie natürliche Personen. Gefördert werden sowohl klassische Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz als auch freiwilliger Land- und Nutzungstausch, Dorfentwicklungsmaßnahmen sowie investive Infrastrukturvorhaben in Orten mit unter 10.000 Einwohner:innen. Darüber hinaus umfasst das Programm die Erarbeitung Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK), die Einrichtung von Regionalmanagement zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien sowie Kleinprojekte im Rahmen eines Regionalbudgets. Bei allen Maßnahmen beträgt die Förderquote zwischen 35 % und 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, beispielsweise für Vermessungskosten, Projektvorarbeiten, Infrastrukturmaßnahmen oder Konzeptentwicklung.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist unter anderem die Feststellung eines förderfähigen Vorhabens im Wege- und Gewässerplan gemäß § 41 FlurbG beziehungsweise eines entsprechenden Begleitplans. Die Projekte sollten in Regionen mit agrarstrukturellen oder allgemeinen wirtschaftlichen Defiziten liegen und ihre Wirkung auf Natur und Landschaft dokumentieren. Für investive Maßnahmen in kleineren Gemeinden ist ein gemeinsam mit der unteren Flurbereinigungsbehörde entwickeltes Nutzungskonzept erforderlich. Zudem müssen ILEK und Regionalmanagement in Abstimmung mit relevanten Akteur:innen erstellt und deren Beteiligung nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Antragstellung erfolgt jederzeit vor Beginn der Maßnahme über die zuständigen Flurbereinigungsbehörden; erforderliche Unterlagen umfassen Antragsformular, Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, Nutzungskonzept, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan.

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