Förderung der Fortbildung von Notärztinnen und Notärzten
Das Land Steiermark fördert verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für im bodengebundenen Notarztdienst tätige Ärztinnen und Ärzte mit bis zu € 1.000 pro Person innerhalb eines 36-Monats-Zeitraums. Anträge können unbefristet gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Qualifikation von in der Steiermark tätigen bodengebundenen Notärztinnen und Notärzten aufrechtzuerhalten und einen Anreiz zu bieten, sich auch zukünftig in diesem Bereich zu engagieren, indem die tatsächlichen Fortbildungskosten bis zu einem Maximalbetrag finanziell unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren
- Kursunterlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Spesen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Absolvierte Ausbildung zur Notärztin oder zum Notarzt gemäß § 40 Abs. 2 ÄrzteG
- Führung und aktuelle Tätigkeit im organisierten bodengebundenen Notarztrettungsdienst der Steiermark
- Nachweis von mindestens 4 Notarztdiensten im bodengebundenen Rettungsdienst der Steiermark in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung
- Fortbildungsveranstaltung muss eine von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 40 Abs. 7 ÄrzteG anerkannte Veranstaltung sein
- Fortbildungsveranstaltung innerhalb eines persönlichen Förderungszeitraums von 36 Monaten absolviert
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag über das E-Government-Portal des Landes Steiermark
- Teilnahmebestätigung der Fortbildungsveranstaltung
- Bestätigung der Anerkennung durch die Österreichische Ärztekammer
- Angaben über die Höhe der Teilnahmegebühr
- Zahlungsbestätigung
- Nachweis der absolvierten Notarztdienste (Dienstpläne, Honorarabrechnungen)
- Notarztdiplom (falls nicht bereits übermittelt)
Beschreibung
Die Förderung der Fortbildung von Notärzt:innen in der Steiermark unterstützt verpflichtende „Notarzt-Refresher“ und weiterführende Kurse, um die im bodengebundenen Notarztdienst tätigen Ärzt:innen kontinuierlich qualifiziert zu halten. Pro Person stehen innerhalb eines persönlichen Förderungszeitraums von 36 Monaten bis zu 1.000 € zur Verfügung. Dabei werden ausschließlich nachgewiesene Fortbildungskosten–beispielsweise Teilnahmegebühren und Kursunterlagen–zu 100 % übernommen. Anträge können jederzeit über das E-Government-Portal des Landes Steiermark eingereicht werden, da die Frist unbefristet ist und im Sinne der Richtlinie des Jahres 2023 fortlaufend gewährleistet wird. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von zwölf Wochen nach positiver Entscheidung und Vorlage aller erforderlichen Nachweise.
Förderungsberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß § 40 Abs. 2 ÄrzteG ausgebildet sowie in der Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin der Steiermark geführt und aktuell im organisierten bodengebundenen Notarztdienst tätig sind. Zudem ist der Nachweis von mindestens vier Notarztdiensten in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung erforderlich. Die besuchten Fortbildungsveranstaltungen müssen von der Österreichischen Ärztekammer anerkannt sein und innerhalb der 36-Monate-Frist absolviert werden. Die Antragstellung hat binnen sechs Monaten nach Kursende zu erfolgen. Zur Einreichung werden unter anderem eine Förderungsantragsbestätigung, Teilnahmebestätigung, Ärztekammer-Anerkennung, Zahlungsnachweise, Dienstnachweise und gegebenenfalls das Notarztdiplom benötigt. Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind von der Förderung ausgenommen.