Förderung der Franz-Schubert-Stiftung
Die Franz-Schubert-Stiftung fördert laufend Projekte zur Unterstützung von Kindern mit schweren und seltenen Erkrankungen (insbesondere Muskelerkrankungen) sowie deren Familien und bietet verwaisten Eltern und Geschwistern Begleitung und finanzielle Zuschüsse für Hilfsmittel, Therapien und Trauerangebote.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kindern mit seltener bzw. schwerer Erkrankung, Beistand für verwaiste Eltern und Geschwister, Sensibilisierung der Gesellschaft in diesen Themenbereichen sowie Förderung der Forschung im Bereich seltener Erkrankungen.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffung von Hilfsmitteln
- Bezuschussung von Therapien
- Angebote und Materialien zur Trauerbegleitung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss dem Stiftungszweck entsprechen
- Antragstellerin/Antragsteller muss als gemeinnützige Organisation oder Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein
- Regionaler Bezug zu Bayern bzw. Südostoberbayern
- Eigenbeteiligung von mindestens 25 % der Gesamtkosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Ausgefülltes Antragsformular (auf Anfrage)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Körperschaftsstatus
- Finanzierungsplan inklusive Eigenanteil
Bewertungskriterien
- Zweckentsprechung zum Stiftungszweck
- Regionaler Bezug zu Bayern
- Eigenanteil von mindestens 25%
Beschreibung
Die Franz-Schubert-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Bayern bei Projekten, die sich der Begleitung von Kindern mit schweren oder seltenen Erkrankungen (insbesondere Muskelerkrankungen) und deren Familien widmen sowie verwaisten Eltern und Geschwistern zur Seite stehen. Gefördert werden unter anderem die Beschaffung von Hilfsmitteln, die Bezuschussung therapeutischer Maßnahmen und Angebote zur Trauerbegleitung. Ziel ist es, die Lebensqualität der Betroffenen spürbar zu verbessern, gesellschaftliche Sensibilität für die besonderen Herausforderungen dieser Familien zu stärken und die Forschung im Bereich seltener Erkrankungen voranzutreiben. Die Stiftung agiert fortlaufend und stellt Zuschüsse bereit, die einen Rahmen von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben abdecken.
Für eine Förderung ist ein regionaler Bezug zu Bayern oder Südostoberbayern erforderlich. Antragstellende Einrichtungen müssen als gemeinnützig oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein und einen Eigenanteil von mindestens 25 % der Projektkosten nachweisen. Die Projektdauer ist auf maximal 12 Monate ausgelegt. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Hilfsmittel, Therapiekosten und Materialien zur Trauerarbeit. Die Antragstellung kann jederzeit schriftlich erfolgen; hierfür sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan inklusive Eigenanteil und ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit oder den Körperschaftsstatus einzureichen. Die Entscheidung erfolgt anhand der Zweckentsprechung, des regionalen Bezugs und der Höhe der Eigenbeteiligung. Interessierte Organisationen finden weiterführende Informationen in den Förderrichtlinien der Franz-Schubert-Stiftung.
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