Förderung der Frederic-von-Anhalt-Stiftung
Die Frederic-von-Anhalt-Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe sowie Wohlfahrtswesen durch Finanzhilfen und Sachleistungen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch Gewährung von Finanzhilfen oder Sachleistungen für sozialschwache Kinder und Jugendliche bei Bedürftigkeit in der medizinischen Versorgung und Betreuung; Sicherstellung medizinischer Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen in Notfällen; Mittelvergabe an andere steuerbegünstigte Organisationen mit ähnlichem Zweck; sowie Vergabe von Aufträgen zur empirischen Erforschung der soziologischen Verhältnisse bedürftiger Kinder und Jugendlicher.
Förderfähige Ausgaben
- Finanzhilfen für medizinische Versorgung
- Sachleistungen (z. B. Therapiestühle)
- Betreuungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerbegünstigter gemeinnütziger oder mildtätiger Status gemäß § 53 AO
- Nachweis der Bedürftigkeit, insbesondere im Bereich der medizinischen Versorgung und Betreuung
Bewertungskriterien
- Grad der Bedürftigkeit
- Gemeinnützigkeit und steuerbegünstigter Status
- Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
Beschreibung
Die Frederic-von-Anhalt-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige und mildtätige Initiativen sowie Privatpersonen durch finanzielle Zuschüsse und Sachleistungen. Im Mittelpunkt stehen dabei Projekte der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Wohlfahrtswesens, insbesondere bei medizinischer Bedürftigkeit. Gefördert werden sowohl einmalige Anschaffungen, etwa Therapiestühle oder andere Hilfsmittel, als auch laufende Betreuungskosten. Ein wichtiges Anliegen besteht in der Sicherstellung medizinischer Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen in Notfallsituationen. Darüber hinaus können steuerbegünstigte Organisationen mit ähnlichem Förderzweck Mittel erhalten und empirische Forschungsaufträge zur soziologischen Lage benachteiligter Kinder und Jugendlicher vergeben lassen. Die Stiftung garantiert, dass alle Zuwendungen ausschließlich zur Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Zuwendungsberechtigt sind steuerbegünstigte gemeinnützige oder mildtätige Organisationen gemäß § 53 AO sowie bedürftige Privatpersonen. Erforderlich sind der Nachweis des steuerbegünstigten Status und ein belegt hoher Grad der medizinischen Bedürftigkeit. Bewertungskriterien umfassen den Umfang der sozialen Notlage, die Gemeinnützigkeit der Antragstellenden und die Übereinstimmung mit den Stiftungszielen. Förderfähige Ausgaben umfassen direkte Finanzhilfen für medizinische Leistungen, Sachspenden wie Therapiegeräte und Betreuungskosten. Durch eine kontinuierliche Förderpraxis leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Lebensqualität sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Deutschland und stärkt damit die soziale Infrastruktur auf lokaler wie überregionaler Ebene.
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