Förderung der Frei- und Hallenbäder
Finanzielle Unterstützung für öffentlich benützbare Frei- und Hallenbäder im Burgenland. Anträge möglich von 15.05.2013 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Öffentliche Bäder im Burgenland sollen finanziell unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungsmaßnahmen
- Attraktivierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bäder müssen öffentlich benützbar sein
- Einreichung eines Förderansuchens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Ansuchen
- Kostenaufstellung mit Originalbelegen
Beschreibung
Im Burgenland fördert das Landsantragsverfahren seit dem 15. Mai 2013 finanziell öffentlich benützbare Frei- und Hallenbäder. Öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen können für Sanierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen ein formloses Förderansuchen einreichen. Ziel der Zuwendung ist es, die infrastrukturelle Versorgung in den Gemeinden zu sichern und Badeanlagen zeitgemäß instand zu halten. Die dotierte Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und steht bis zur Ausschöpfung des Budgets in einem Volumen von 0,1 Mio. Euro fortlaufend zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Förderung ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit der Schwimm- und Badeeinrichtungen für die Allgemeinheit. Auszahlungen erfolgen ausschließlich nach Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung samt Originalbelegen. Förderfähige Ausgaben umfassen etwa Maßnahmen zur Beckeninstandsetzung, energetische Modernisierungen, Attraktivitätssteigerungen durch Ausstattung oder barrierefreie Zugänge. Neben dem formlosen Ansuchen sind der Kostenplan sowie Belegkopien einzureichen. Das Amt der burgenländischen Landesregierung sorgt in enger Abstimmung mit den Antragstellenden für eine zügige Abwicklung und Entscheidung. Interessierte Betreiber:innen öffentlicher Bäder im Burgenland erhalten mit dieser Förderung die Chance, Badeanlagen langfristig wettbewerbsfähig und nutzerfreundlich zu gestalten.
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