Zuschuss

Förderung der Freiburger Bürgerstiftung

Satzungsgemäße Förderung gemeinnütziger Projekte in Freiburg und den angrenzenden Umlandgemeinden; Anträge jederzeit möglich über das Formular, Entscheidung durch den Vorstand.

Kinder und Jugendliche Bildung Umwelt-/Naturschutz Kultur Soziales Gesundheit Sport Bauten und Denkmalschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Jugendförderung, Bildung und Erziehung, Natur- und Umweltschutz, Kultur und Kunst, Altenhilfe und öffentliches Gesundheitswesen, Forschung und Wissenschaft, Sport sowie Denkmalpflege und regionales Brauchtum in Freiburg und Umland.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Projektstandort in Freiburg oder angrenzenden Umlandgemeinden
  • Zuordnung zu den gemeinnützigen Satzungszwecken der Bürgerstiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Angaben zur Institution

Bewertungskriterien

  • Hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit
  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
  • Innovativer Ansatz
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Beschreibung

Die Freiburger Bürgerstiftung unterstützt ganzjährig gemeinnützige Initiativen und Projekte in Freiburg sowie den angrenzenden Umlandgemeinden mit finanziellen Zuschüssen. Förderfähig sind Vereine, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die sich den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung widmen. Besonders willkommen sind Vorhaben in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Bildung und Erziehung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur und Kunst, Soziales und Gesundheit, Sport, Forschung und Innovation sowie Denkmalpflege und Regionalförderung. Projekte mit hohem Ehrenamtsanteil, Modellcharakter, nachhaltiger Wirkung, innovativem Ansatz oder Hilfe zur Selbsthilfe werden prioritär behandelt. Einzelpersonen, kommerzielle Veranstaltungen und politisch oder religiös motivierte Gruppierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderanträge können jederzeit über das offizielle Formular eingereicht werden. Entscheidungsgrundlage bilden neben den satzungsgemäßen Förderbereichen folgende Kriterien: Gemeinnützigkeit, Projektstandort in Freiburg oder Umland, sowie Zugehörigkeit zu den Satzungszwecken. Zur vollständigen Antragstellung sind einzureichen: Förderantrag, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Angaben zur Institution. Nach Eingang entscheidet der Vorstand über die Zuwendung. Die Freiburger Bürgerstiftung bietet damit lokalen Akteur:innen die Chance, innovative und nachhaltige Vorhaben in der Region umzusetzen und gesellschaftliches Engagement langfristig zu fördern.

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