Zuschuss

Förderung der GARTNER-Stiftung

Die GARTNER-Stiftung unterstützt hilfsbedürftige Personen im Landkreis Dillingen a. d. Donau sowie Projekte der regionalen Jugendhilfe und in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung im Metall- und Fassadenbau. Anfragen sind jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung von hilfsbedürftigen Personen im Landkreis Dillingen a. d. Donau sowie Unterstützung von Projekten und Vorhaben in der regionalen Jugendhilfe und in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung auf dem Gebiet des Metall- und Fassadenbaus.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Tätigkeit im Landkreis Dillingen a. d. Donau
  • Hilfsbedürftigkeit oder Projekt in Jugendhilfe, Wissenschaft/Forschung, Bildung oder Metall-/Fassadenbau
  • Ansprechpartner und Projektbeschreibung gemäß Satzung der Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung oder Darstellung des Lebenssachverhalts
  2. Nachweis der Hilfsbedürftigkeit bzw. Projektunterlagen
  3. Kontaktangaben (Name, Adresse, E-Mail)

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit der Satzung der Stiftung
  • Nachgewiesene Hilfsbedürftigkeit oder regionaler Nutzen
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Vorhabens

Beschreibung

Die GARTNER-Stiftung gewährt ganzjährig Zuschüsse für hilfsbedürftige Personen mit Wohnsitz im Landkreis Dillingen a. d. Donau sowie für Projekte in der regionalen Jugendhilfe und in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung auf dem Gebiet des Metall- und Fassadenbaus. Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen, die einen Nachweis der Hilfsbedürftigkeit oder ein fachlich fundiertes Projektkonzept vorlegen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf die nachhaltige Wirkung der Vorhaben, die regionale Verankerung und die Qualität der Umsetzung. Erfolgreiche Antragstellende profitieren von einem flexiblen, einmaligen Zuschuss, der individuell auf den konkreten Unterstützungsbedarf abgestimmt wird.

Zur Antragsprüfung sind gemäß Satzung ein Lebenssachverhalt oder eine detaillierte Projektbeschreibung erforderlich sowie Unterlagen zum Nachweis der Hilfsbedürftigkeit beziehungsweise Projektunterlagen. Die Bewertung erfolgt anhand der Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, dem regionalen Nutzen und der Machbarkeit des Konzepts. Durch die Förderung unterstützt die Stiftung benachteiligte Menschen und stärkt die Innovationskraft im Metall- und Fassadenbau. Interessierte Antragstellende senden ihre Unterlagen ohne Fristbindung direkt an die Gremien der Stiftung und erhalten zeitnah eine Rückmeldung zum weiteren Verfahren.

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