Zuschuss

Förderung der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Förderung regionaler gemeinnütziger und mildtätiger Organisationen, Vereine und Verbände im Kreis Hersfeld-Rotenburg in den Bereichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, Jugendhilfe, Bildung, Sport, Kultur, Heimatpflege und Naturschutz. Anträge bis 31.12.2026.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung Sport Kultur Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege einschließlich Altersfürsorge, Jugendpflege und Jugendfürsorge, Sport, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur einschließlich Denkmalpflege sowie Heimatpflege, Heimatkunde und Naturschutz durch jährliche Ausschüttung der Erträge des Stiftungsvermögens im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Investive Maßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kleidung (Trikots, Kostüme, Trainingsanzüge)
  • Schützenketten, Sportwaffen, Fahnen
  • Reise-, Betriebs- und Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Kreis Hersfeld-Rotenburg
  • gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenplan
  4. Finanzierungsplan
  5. Satzung des Vereins
  6. Freistellungsbescheid
  7. Angebotskopien

Beschreibung

Förderinitiative der Sparkassen-Stiftung Bad Hersfeld-Rotenburg
Die Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg unterstützt regionales Engagement im Landkreis Hersfeld-Rotenburg durch jährliche Ausschüttung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Gefördert werden ausschließlich investive Maßnahmen gemeinnütziger und mildtätiger Organisationen, Vereine und Verbände mit Sitz im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Schwerpunkte liegen in der öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (einschließlich Altersfürsorge), Jugend- und Jugendhilfe, Sport, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur (inklusive Denkmalpflege), Heimatpflege, Heimatkunde sowie Natur- und Umweltschutz. Bis zum 31. Dezember 2026 können Anträge eingereicht werden, über deren Vergabe das Kuratorium in seiner Sitzung im Februar/März eines jeden Jahres entscheidet.

Bewerbungsmodalitäten und Förderumfang
Antragsberechtigt sind gemeinnützige oder mildtätige Organisationen, Vereine und Verbände, die ihre Projekte im Kreis Hersfeld-Rotenburg realisieren. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: ausgefülltes Antragsformular, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Satzung, Freistellungsbescheid sowie Kopien relevanter Angebote. Förderfähige Ausgaben umfassen investive Maßnahmen, während Kleidung (z. B. Trikots, Kostüme), Schützenketten, Fahnen, Reise-, Betriebs- und Personalkosten ausgeschlossen sind. Die Stiftung fördert kontinuierlich Vorhaben in den genannten Handlungsfeldern und trägt so zur Stärkung des bürgerschaftlichen Zusammenhalts bei. Eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit ist in Absprache mit der Stiftung umzusetzen, um die regionale Wirkung der Projekte hervorzuheben.

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