Zuschuss

Förderung der Gemeinschaftsstiftung Diakonie im Evangelischen Kirchenverband Köln und Region

Die Stiftung fördert sozial-diakonische, gemeinnützige Projekte im Gebiet des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region mit Fokus auf friedliches Zusammenleben. Anträge bis 31.12. eines Jahres möglich.

Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von sozial-diakonischen, gemeinnützigen Projekten im Gebiet des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region, die zum friedlichen Zusammenleben beitragen und den Satzungszwecken entsprechen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit des Projekts
  • Standort im Gebiet des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region (Köln, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis)
  • Entspricht einem Förderzweck der Satzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular zur Beantragung von Fördermitteln

Bewertungskriterien

  • Satzungskonformität
  • Beitrag zum friedlichen Zusammenleben
  • Sozial-diakonischer Charakter

Beschreibung

Die Gemeinschaftsstiftung Diakonie im Evangelischen Kirchenverband Köln und Region unterstützt sozial-diakonische Projekte, die ein friedliches Miteinander unterschiedlicher Gruppen fördern. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus Köln, dem Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis können einen Zuschuss für Initiativen in den Bereichen Soziales, Aus- und Weiterbildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Arbeit & Soziales beantragen. Der Fokus liegt dabei auf Vorhaben, die den Satzungszwecken entsprechen und einen deutlichen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben leisten. Die Antragsteller:innen müssen die Gemeinnützigkeit ihres Projekts nachweisen und sicherstellen, dass der Standort innerhalb des Evangelischen Kirchenverbandsgebiets liegt.

Für die Antragstellung ist das offizielle Formular zur Beantragung von Fördermitteln zu verwenden, das bis zum 31. Dezember eines Jahres schriftlich eingereicht werden muss. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat in seiner ersten Sitzung des Folgejahres – in der Regel im Februar – und benachrichtigt alle Antragstellenden zeitnah. Bewertungskriterien sind die Satzungskonformität, der sozial-diakonische Charakter sowie der Beitrag zum friedlichen Zusammenleben. Durch die gezielte Förderung gemeinnütziger Projekte schafft die Stiftung langfristige Impulse für gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt in der Region und lädt insbesondere evangelische Initiativen und Träger:innen sozial-diakonischer Angebote ein, sich für eine Förderung zu bewerben.

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