Förderung der Gerhard Krieger-Stiftung (Zuschüsse Führerscheinausbildung & Fahrstunden)
Die Gerhard Krieger-Stiftung unterstützt wirtschaftlich hilfsbedürftige Fahrschüler:innen mit Migrationshintergrund und ältere Wiedereinsteiger:innen in Dietzenbach durch finanzielle Zuschüsse zu Führerscheinausbildung, praktischen Fahrstunden und Lesehilfe.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Mildtätigkeit durch Zuschüsse zu den Ausbildungskosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis und zu praktischen Fahrstunden für Wiedereinsteiger:innen; zusätzlich Unterstützung mit Lesehilfe für ausländische Mitbürger:innen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungskosten Führerschein
- Kosten für Fahrstunden
- Lesehilfe
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Dietzenbach
- Migrationshintergrund oder älterer Wiedereinsteiger nach längerer Fahrpause
- Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Kopie der Anmeldung bei der Fahrschule oder Quittung über Fahrstunden
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über Kindergeld
- Nachweis des Führerscheins nach bestandener Prüfung
Beschreibung
Die Gerhard Krieger-Stiftung in Hessen fördert private Fahranfänger:innen und ältere Wiedereinsteiger:innen aus Dietzenbach, die aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit (§ 53 Nr. 2 AO) Unterstützung bei der Erlangung oder Auffrischung der Fahrerlaubnis benötigen. Im Fokus stehen insbesondere Fahrschüler:innen mit Migrationshintergrund sowie Personen, die nach längerer Fahrpause ihre Fahrpraxis wiederbeleben möchten. Mittels finanzieller Zuschüsse zu den Ausbildungskosten für den Führerschein und praktischen Fahrstunden sowie individueller Lesehilfe für ausländische Mitbürger:innen werden Mobilität und Integration gleichermaßen gestärkt. Die Förderaktion wird fortlaufend angeboten und trägt dazu bei, Barrieren abzubauen sowie soziale Teilhabe im Arbeits- und Bildungsbereich zu verbessern.
Für die Antragstellung ist zwingend ein Wohnsitz in Dietzenbach nachzuweisen; darüber hinaus gelten der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit und der Migrationshintergrund oder der Status als älterer Wiedereinsteiger bzw. ältere Wiedereinsteigerin als Voraussetzung. Förderfähige Ausgaben umfassen Ausbildungskosten für den Führerschein, Kosten für praktische Fahrstunden und Lesehilfe. Beizufügen sind Kopien des Personalausweises oder Passes, der Fahrschulanmeldung bzw. Fahrstundenquittung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Nachweis über Kindergeld und – nach bestandener Prüfung – Führerscheinurkunde. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Dieser Zuschuss verbindet Mildtätigkeit mit der gezielten Förderung von Mobilität, Bildung und Integration und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu gleichberechtigten Chancen vor Ort.
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