Zuschuss

Förderung der Gerhard und Ellen Zeidler-Stiftung

Die Gerhard und Ellen Zeidler-Stiftung fördert regionale und überregionale Projekte in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Tierschutz in Deutschland. Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Gerhard und Ellen Zeidler-Stiftung unterstützt regionale und überregionale Natur- und Umweltschutzprojekte sowie Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes. Zudem werden Tierschutzvereine, körperschaftlich organisierte Tierheime und zoologische Gärten finanziell gefördert.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderzweck im Natur- und Tierschutz
  • Körperschaftlich organisierte Institutionen (z. B. Tierheime, zoologische Gärten)
  • Enger Bezug zu Waldkraiburg bevorzugt
  • Nachweis über Gemeinnützigkeit (Bescheid des Finanzamtes)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Kopie des Gemeinnützigkeitsbescheids
  5. Nachweis über Mittelverwendung (Jahresbericht oder Abschlussbericht)

Beschreibung

Die Gerhard und Ellen Zeidler-Stiftung engagiert sich bundesweit für den Erhalt natürlicher Lebensräume und den Schutz bedrohter Tierarten. Mit finanziellen Zuschüssen fördert sie regionale und überregionale Projekte in den Themenfeldern Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz und Tierschutz. Schwerpunkte liegen dabei auf Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes sowie auf der Unterstützung von Tierschutzvereinen, körperschaftlich organisierten Tierheimen und zoologischen Gärten. Projekte, die in Waldkraiburg und Umgebung verankert sind, genießen bei vergleichbarer Förderwürdigkeit Vorrang. Die flexible Antragstellung ermöglicht Initiator:innen, Bedarfe zeitnah anzumelden und so Naturschutzideen unmittelbar in die Tat umzusetzen.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die einen eindeutigen Förderzweck im Natur- und Tierschutz verfolgen. Voraussetzung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Bescheid des Finanzamtes. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung und ein transparenter Finanzierungsplan bilden die Basis jeder Einreichung. Zusätzlich sind Kopien des Gemeinnützigkeitsbescheids sowie Nachweise über die Mittelverwendung – beispielsweise in Form von Jahres- oder Abschlussberichten – vorzulegen. Da Förderanträge jederzeit geprüft werden, eröffnet die Stiftung engagierten Träger:innen kontinuierlich die Chance auf finanzielle Unterstützung.

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