Zuschuss

Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen

Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Hessen
Fördersumme: 45.000 € pro Jahr
Förderquote: 40% - 70%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Das Land Hessen unterstützt als Kommune oder als Akteur im Gesundheitswesen den Aufbau einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen medizinischen Versorgung in ländlich strukturierten Räumen. Ziel ist es, Versorgungsanalysen, lokale Gesundheitszentren und innovative Versorgungsformen zu fördern, um die Versorgung in ländlichen Gebieten nachhaltig zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Einrichtungskosten
  • Beratungsleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben zum Erwerb eines Vertragsarztsitzes
  • Finanzierungskosten
  • Ausgaben für Kreditbeschaffung und Zinsen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nur hessische Landkreise und Kommunen sind antragsberechtigt im Förderbaustein ‚Kommunale Gesundheitsstrategie‘.
  • Erbringer von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, XI oder XII) mit Sitz in Hessen sind antragsberechtigt im Förderbaustein ‚Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens‘.
  • Nachweis eines Bachelor-Abschlusses in relevanten Bereichen für die Stelle ‚Gesundheitskoordination‘ bei Antrag im Baustein ‚Kommunale Gesundheitsstrategie‘.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Arbeitsvertrag
  4. Aufgabenbeschreibung

Bewertungskriterien

  • Qualifikation der Antragsteller
  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Angemessenheit der Versorgungsstrategie

Beschreibung

Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unterstützt mit dieser Initiative Projekte, die eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche medizinische Versorgung in ländlich strukturierten Regionen Hessens zum Ziel haben. Der Zuschuss richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die innovative Versorgungsstrukturen entwickeln und bestehende Angebote weiter ausbauen möchten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur, der Förderung von Versorgungsanalysen, der Einrichtung lokaler Gesundheitszentren sowie der modellhaften Erprobung sektorenübergreifender Versorgungsformen. Diese Förderung trägt dazu bei, attraktive Arbeitsplätze im Gesundheitswesen zu sichern und die flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung in ländlichen Räumen zu gewährleisten.

Im Rahmen des Programms können Vorhaben über zwei Förderbausteine realisiert werden. Einerseits werden kommunale Gesundheitsstrategien unterstützt, indem Kommunen die Einrichtung fachübergreifender Personalstellen zur Koordination von Präventionsmaßnahmen, zur Sicherung sowie Weiterentwicklung der regionalen Versorgungsstrukturen finanzielle Zuschüsse erhalten. Andererseits können Projekte gefördert werden, die auf den Aufbau neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Versorgungsstrukturen abzielen. Hierbei beträgt die Förderung in der Regel 40 bis 70 Prozent zuwendungsfähiger Ausgaben, wobei bei der Erstellung von Versorgungsanalysen sogar 50 Prozent und bei innovativen, sektorenübergreifenden Ansätzen eine Aufstockung um 20 Prozent möglich ist. Zu den förderfähigen Kosten zählen Personalaufwendungen, Sozialversicherungsbeiträge, Einrichtungskosten und Beratungsleistungen, während Ausgaben zur Finanzierung von Vertragsarztsitzen sowie Finanzierungskosten ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Die Förderung steht insbesondere hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und weiteren antragsberechtigten Akteur:innen im Gesundheitswesen offen, vorausgesetzt die jeweiligen fachlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Anträge für den Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31. März und 31. Oktober eingereicht werden, während Anträge im Bereich der Versorgungsstrukturen fortlaufend möglich sind. Neben einer detaillierten Projektbeschreibung müssen ein Finanzierungsplan, Arbeitsverträge und Aufgabenbeschreibungen eingereicht werden, um den erfolgreichen Einsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben zu belegen. Mit dieser Fördermaßnahme leistet das Land Hessen einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Gebieten und fördert zugleich eine innovativ ausgerichtete Entwicklung zukunftsorientierter Versorgungsmodelle.

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