Zuschuss

Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen

Das Land Hessen fördert Vorhaben zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen durch Zuschüsse, um die digitale Transformation in unterversorgten Gebieten voranzutreiben.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Hessen
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, die Breitbandversorgung in Hessen zu verbessern, bestehende Infrastrukturen zu modernisieren und den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netzwerke zu ermöglichen, um Innovation, Wettbewerb und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für den Breitbandausbau
  • Tiefbauleistungen
  • Materialkosten
  • Kosten für Installation und Hardware

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • rückwirkende Kosten
  • Anschaffung von Immobilien

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projektes
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
  • Einhaltung der Zweckbindungsfristen (in der Regel 7 oder 15 Jahre)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweise zur Wirtschaftlichkeit
  4. Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projektes
  • Wirtschaftlichkeit der Investition
  • Effizienz der Umsetzung
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung

Beschreibung

Die Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen unterstützt Vorhaben, die eine moderne, gigabitfähige Infrastruktur in bislang unterversorgten Gebieten schaffen. Ziel ist es, die digitale Transformation voranzutreiben, den flächendeckenden Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze zu ermöglichen und damit Innovation, Wettbewerb sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und öffentliche Einrichtungen angesprochen, die den Ausbau der digitalen Infrastruktur strategisch vorantreiben. Die Fördermittel, als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben, können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken und dienen der Modernisierung der bestehenden Infrastruktur, der Durchführung von Tiefbauleistungen, Materialkosten sowie der Installation notwendiger Hardware.

Antragsberechtigt sind somit nicht nur kommunale Träger, sondern auch privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in 100-prozentiger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und maßgeblich zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Hessen beitragen. Voraussetzung für die Förderung sind ein klar umrissenes Investitionsvorhaben, der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projekts. Dabei spielt auch die Einhaltung von Zweckbindungsfristen – typischerweise über sieben bis fünfzehn Jahre – eine wichtige Rolle. Das Förderprogramm zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Förderquoten aus, der es ermöglicht, bestehende Engpässe gezielt zu beheben und Gamer, Unternehmen sowie Institutionen den Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu erleichtern.

Die Antragstellung muss im Vorfeld des Maßnahmenbeginns erfolgen; anhand eines transparenten Verfahrens werden die Vorhaben nach innovativem Ansatz, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Effizienz in der Umsetzung bewertet. Zudem werden Studien, Konzepte und Beratungsleistungen in die Förderkriterien einbezogen, um auch die strategische Planung und Vorbereitung zu unterstützen. Durch die gezielte Kombination von Zuschuss- und Darlehensförderung sollen Synergien optimal genutzt und eine nachhaltige Digitalisierung in ländlichen und strukturschwachen Regionen Hessens gefördert werden. Das Programm bietet somit eine einzigartige Möglichkeit, bestehende digitale Infrastrukturen zu modernisieren, den Anschluss an die digitale Zukunft zu sichern und die regionale Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich zu stärken.

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