Zuschuss

Förderung der Gladigau-Stiftung (Umweltschutz und Jugendhilfe)

Die Gladigau-Stiftung fördert Projekte im Bereich Umweltschutz und Jugendhilfe im Kreis Stormarn und Umgebung. Anträge schriftlich per Vordruck möglich; der Stiftungsrat tagt im Frühjahr und Herbst, nächster Antragsschluss ist der 23.10.2026.

Umwelt-/Naturschutz Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.10.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Förderung von Projekten mit ökologischem Schwerpunkt im Bereich Umweltschutz und Jugendhilfe, die offen sind für alle Jugendlichen und eine nachhaltige Wirkung in Stormarn und Umgebung erzielen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Materialkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektdurchführung in Stormarn oder unmittelbarer Umgebung
  • Schwerpunkt Umwelt- oder Jugendhilfe
  • Offenheit für alle Jugendlichen ohne konfessionelle Bindung
  • Ökologische Begründung bei baulichen Maßnahmen
  • Darstellung geplanter Eigenleistung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenkalkulation
  4. Finanzierungsplan
  5. Nachweis der Eigenleistung

Bewertungskriterien

  • Ökologische Nachhaltigkeit und Planung
  • Offenheit und Zugänglichkeit für alle Jugendlichen
  • Nachweisbarer Eigenleistungsanteil
  • Langfristige Wirkung des Projekts
  • Detaillierte Finanzierungs- und Honoraraufschlüsselung

Beschreibung

Die Gladigau-Stiftung unterstützt mit ihrem zweijährlichen Förderverfahren innovative Vorhaben im Kreis Stormarn und Umgebung, die ökologische Nachhaltigkeit und Jugendarbeit miteinander verbinden. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen können Zuschüsse für Projekte beantragen, die Jugendlichen zugänglich sind und keinen konfessionellen Ausschluss vorsehen. Förderfähig sind Personalkosten, Sach- und Materialausgaben, sofern eine detaillierte Kosten- und Honoraraufschlüsselung vorliegt und ein nachweisbarer Eigenleistungsanteil erbracht wird. Bauliche Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie eine ökologische Begründung enthalten und auf eine langfristige Wirkung ausgelegt sind. Die Antragstellung erfolgt schriftlich per offiziellem Vordruck, der gemeinsam mit Projektbeschreibung, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan und Nachweis der Eigenleistung eingereicht werden muss.

Der Stiftungsrat prüft die Anträge im Frühjahr und Herbst; nächster Stichtag ist der 23.10.2026. Bewertet werden insbesondere die ökologische Nachhaltigkeit, die Offenheit für alle Jugendlichen sowie die Nachvollziehbarkeit der Finanzierung. Ziel ist es, nachhaltige Impulse für Umwelt- und Naturschutzprojekte zu schaffen und jungen Menschen praxisnahe Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. Interessierte Projektträger:innen in Schleswig-Holstein finden das erforderliche Formular und weiterführende Hinweise zur Antragstellung direkt auf der Website der Stiftung.

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