Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuschüsse für Modellprojekte und Vorhaben, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt fördern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben verbessern. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Modellprojekten und Maßnahmen, die den beruflichen Aufstieg von Frauen unterstützen, geschlechtergerechte Arbeitsmarktbeteiligung und -bedingungen fördern sowie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben stärken.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Fachliche Eignung und einschlägige Projekterfahrung sowie Genderkompetenz
- Umsetzung der Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
- Entwicklung und Umsetzung in Kooperation mit Netzwerken oder anderen Akteuren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
- Antrag
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Modellvorhaben, die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt vorantreiben und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben verbessern. Gefördert werden insbesondere Projekte, die den beruflichen Aufstieg von Frauen in Führungspositionen stärken, geschlechtergerechte Arbeitsmarktbedingungen schaffen und ein lebensphasenorientiertes Personalmanagement erproben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Bildungseinrichtungen und Verbände, die über einschlägige Projekterfahrung und Genderkompetenz verfügen. In Kooperation mit Netzwerken oder weiteren Akteur:innen können innovative Ansätze schneller umgesetzt und sichtbar gemacht werden.
Die Zuschüsse decken bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen sogar 100 %. Ein Antrag ist jederzeit vor Vorhabensbeginn möglich. Voraussetzung ist die Entwicklung und Realisierung der Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Einbindung relevanter Partner:innen. Grundlage der Antragstellung bilden die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und das entsprechende Antragsformular. Durch dieses Förderangebot können Träger:innen praxisnahe Modellprojekte realisieren, die einen nachhaltigen Beitrag zur Gendergerechtigkeit und besseren Work-Life-Balance im Land leisten.