Förderung der GLS Treuhand e.V.
Fortlaufende finanzielle Förderung gemeinnütziger Projekte in Deutschland in Bereichen wie Jugend- und Altenhilfe, Demokratie, Umwelt und Kultur. Anträge jederzeit digital möglich. Förderbeträge bis 5.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte, die einen Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft leisten und den Grundwerten der GLS Treuhand e.V. entsprechen. Insbesondere werden Vorhaben in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Berufsbildung, Demokratie und Menschenrechte, Heilpädagogik und Sozialtherapie, Entwicklungszusammenarbeit, Kunst und Kultur, ökologische Landwirtschaft, Umwelt-/Naturschutz sowie komplementäre Medizin unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Projektbezogene Ausgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Ausstattung und Einrichtung von Immobilien
- Erwerb von Grundstücken
- Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln
- Rückwirkende Kosten
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland und als gemeinnützige Organisation registriert
- Projektbeginn frühestens 6 Wochen nach Antragstellung
- Projekt darf nicht bereits begonnen sein
- Entspricht den Grundwerten der GLS Treuhand
- Keine institutionellen Mehrjahresförderungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Digitales Antragsformular
- Bestätigung und Datenschutzerklärung
- Finanz- und Kostenplan
- Satzung
- Vereins- oder Handelsregisterauszug
- Nachweis über Gemeinnützigkeit
- Ggf. weitere Unterlagen (z.B. Jahresabschluss)
Bewertungskriterien
- Beitrag zur gesellschaftlichen Selbstwirksamkeit
- Innovationsgehalt und zukunftsweisender Ansatz
- Übereinstimmung mit den Grundwerten der GLS Treuhand
- Einhaltung ökologischer, sozialer und ethischer Standards
- Skalierbarkeit des Projekts
Beschreibung
Die GLS Treuhand e.V. fördert bundesweit gemeinnützige Initiativen mit Zuschüssen von bis zu 5.000 € und verfolgt das Ziel, eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, Ausnahmen gelten für Stipendien, bei denen auch Einzelpersonen einen Antrag stellen können. Die Förderung umfasst eine 100 %ige Übernahme förderfähiger Ausgaben wie Personalkosten, Sachmittel und projektbezogene Aufwendungen. Anträge können jederzeit digital eingereicht werden, wobei Projekte frühestens sechs Wochen nach Antragstellung beginnen dürfen. Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, Immobilien- und Grundstückserwerb, institutionelle Mehrjahresfinanzierungen sowie pauschale Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln. Gefördert werden Vorhaben in vielfältigen Handlungsfeldern, darunter Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Demokratie und Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Kultur & Medien, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Tierschutz sowie Aus- und Weiterbildung, Landwirtschaft und Energieeffizienz.
Für eine vollständige Bewerbung sind neben dem digitalen Antragsformular eine unterschriebene Bestätigung mit Datenschutzerklärung, ein detaillierter Finanz- und Kostenplan, Satzung, Vereins- oder Handelsregisterauszug sowie ein aktueller Nachweis über die Gemeinnützigkeit einzureichen; ergänzende Unterlagen wie Jahresabschlüsse können bei Bedarf beigelegt werden. Die Vergabe erfolgt nach klaren Bewertungskriterien: Beitrag zur gesellschaftlichen Selbstwirksamkeit, Innovationsgehalt und Zukunftspotenzial, Übereinstimmung mit ökologischen, sozialen und ethischen Standards sowie Skalierbarkeit des Vorhabens. Die Entscheidungsfrist beträgt in der Regel sechs bis zwölf Wochen, wobei auf Nachfragen verzichtet wird. Dieses Förderangebot richtet sich an engagierte Projektträger:innen, die durch kreative und werteorientierte Ansätze echten gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.