Förderung der Goldbeck Stiftung
Die Goldbeck Stiftung fördert bundesweit Projekte in Wissenschaft & Forschung, Kunst & Kultur, Bildung & Jugendhilfe sowie Umwelt- und Naturschutz mit besonderem Fokus auf zukunftsfähige und chancengerechte Bildung. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie Naturschutz einschließlich Klimaschutz und bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung der gemeinnützigen Zwecke mit den Stiftungszwecken
- Gültiger Freistellungsbescheid mit Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
- Ausstellung einer Spendenbescheinigung und eines Verwendungsnachweises
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Spendenbescheinigung
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Ausrichtung auf zukunftsfähige und chancengerechte Bildung
- Regionaler Bezug zu Ostwestfalen-Lippe (OWL)
- Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken
Beschreibung
Die Goldbeck Stiftung unterstützt bundesweit steuerbegünstigte Einrichtungen und Organisationen, die sich in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Kunst & Kultur, Bildung & Jugendhilfe sowie Umwelt-, Klima- und Tierschutz engagieren. Besonderer Fokus liegt auf Projekten, die zukunftsfähige und chancengerechte Bildung fördern und junge Menschen mit wenig Förderungserfahrung oder herausragendem Potenzial stärken. Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden, sodass die Stiftung zeitnah über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet. Regionaler Bezug zu Ostwestfalen-Lippe (OWL) wird ebenso honoriert wie eine nachhaltige Ausrichtung im Sinne gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Übereinstimmung der Projektziele mit den Stiftungszwecken sowie ein gültiger Freistellungsbescheid mit Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen. Zudem müssen Antragstellende eine Spendenbescheinigung ausstellen und nach Abschluss der Förderung einen formellen Verwendungsnachweis vorlegen. Die Stiftung wählt Vorhaben aus, die neben der inhaltlichen Relevanz besonders hohe Wirkung für junge Zielgruppen entfalten und regionale Impulse setzen. Ein einheitliches Antragsformular erleichtert die Einreichung – alternativ kann der Antrag per E-Mail übermittelt werden. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der Förderkriterien „zukunftsfähige Bildung“, „Chancengerechtigkeit“, „Übereinstimmung mit Stiftungszwecken“ sowie des regionalen Bezugs.
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