Förderung der Gudrun-Waidmann-Stiftung (Zuwendungen/Projektförderung Altenhilfe)
Die Gudrun-Waidmann-Stiftung fördert Projekte der Altenhilfe und mildtätige Zwecke, insbesondere alternative Wohnformen, Betreuungs- und Pflegekonzepte für hilfsbedürftige ältere Menschen sowie Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen im Pflegekontext.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe sowie mildtätiger Zwecke durch alternative Wohnformen und innovative Betreuungs- und Pflegekonzepte für hilfsbedürftige Menschen. Darüber hinaus unterstützt sie Maßnahmen und Projekte, die angemessene Lebensumstände im eigenen Wohnumfeld ermöglichen, sowie öffentliche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Pflegefachkräfte und Angehörige.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Beschreibung
Die Gudrun-Waidmann-Stiftung unterstützt bundesweit innovative Projekte der Altenhilfe und mildtätige Vorhaben, die hilfsbedürftigen Senior:innen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, die alternative Wohnformen oder neuartige Betreuungs- und Pflegekonzepte entwickeln. Ebenso fördert die Stiftung Maßnahmen, die den Verbleib im vertrauten Wohnumfeld sichern, und vergibt Zuschüsse für beispielhafte Betreuung älterer Menschen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Durch die kontinuierliche Projektförderung wird besonderer Wert auf Nachhaltigkeit sowie interdisziplinäre Kooperationen mit Angehörigen und Fachkräften gelegt, um adäquate Lebensumstände zu schaffen und die Lebensqualität im Alter zu steigern.
Neben der direkten Projektförderung unterstützt die Gudrun-Waidmann-Stiftung auch öffentliche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige. Ziel ist es, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten, innovative milieutherapeutische Konzepte zu fördern und die Anerkennung der Menschenwürde älterer Menschen zu stärken. Anträge können jederzeit eingereicht werden; ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht. Interessierte Antragstellende erhalten damit eine flexible und verlässliche Finanzierungsmöglichkeit für Projekte in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Aus- und Weiterbildung sowie Infrastruktur, die einen nachhaltigen Beitrag zur Altenhilfe leisten.
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