Zuschuss

Förderung der Hamburger Stiftung Wohnen und Teilhabe

Stiftungszweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere Rehabilitation sowie berufliche und soziale Integration von schwerbehinderten Menschen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg

Förderziel

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere Rehabilitation sowie berufliche und soziale Integration von schwerbehinderten Menschen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Schwerbehinderung oder Hilfsbedürftigkeit
  • Sitz/Wohnsitz in Hamburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben mit Förderzweck
  2. Lebenslauf oder Nachweis der Trägerschaft
  3. Nachweis der Behinderung bzw. Bedürftigkeit

Beschreibung

Die Hamburger Stiftung Wohnen und Teilhabe fördert seit Januar 2023 die Lebensqualität hilfsbedürftiger und schwerbehinderter Menschen in der Hansestadt. Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts setzt sie sich für Rehabilitation sowie berufliche und soziale Integration von Personen mit Behinderung ein und unterstützt darüber hinaus Menschen mit geringem Einkommen und existenzieller Wohnnot. Über drei eigene Wohnhäuser in Hamburg-Harburg stellt die Stiftung barrierearmen Wohnraum bereit und gewährleistet so eine stabile Basis für ein selbstbestimmtes Leben. Der kontinuierlich abrufbare Zuschuss kann flexibel für individuelle Fördermaßnahmen eingesetzt werden – sei es für therapeutische Angebote, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder integrative Projekte gemeinnütziger Träger.

Privatpersonen mit Schwerbehinderung oder nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit sowie gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Hamburg sind zur Antragstellung berechtigt. Die Einreichung erfolgt jederzeit und unkompliziert: Ein Anschreiben mit Förderzweck, ein Lebenslauf beziehungsweise Nachweis der Trägerschaft sowie der behördliche Nachweis der Behinderung bzw. Bedürftigkeit bilden die Bewerbungsgrundlage. Zielgerichtet vergibt die Stiftung finanzielle Mittel, um Barrieren abzubauen und langfristige Teilhabechancen zu verbessern. Eine Entscheidung über die Förderzusage erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und trägt dazu bei, die gesellschaftliche Inklusion in Hamburg nachhaltig zu stärken.

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