Förderung der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (hms)
Förderung queerer Projekte in Deutschland mit insgesamt rund 90.000 € jährlich; Anträge können in zwei Runden gestellt werden (1.12.–15.2.2026 und 1.7.–31.8.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von queeren Projekten, die Heteronormativität und diskriminierende Praktiken innerhalb der LSBTIQ*-Bewegung kritisch hinterfragen, Diskurse aufdecken und Freiräume für subversive Praktiken schaffen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Tätigkeit im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung oder Wissenschaft und Forschung
- Zielsetzung auf Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ*
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Bewertungskriterien
- Gemeinnützigkeit des Antragstellers
- Leitbildkonformität des Projekts
- Tätigkeit im Bildungs- oder Forschungsbereich
Beschreibung
Die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (hms) setzt jährlich rund 90.000 € für die Förderung queerer Projekte ein, die bundesweit in den Themenfeldern Soziales sowie Arbeit & Soziales ansetzen. Ziel ist es, heteronormative Strukturen und diskriminierende Praktiken innerhalb der LSBTIQ*-Bewegung kritisch zu reflektieren, Diskurse sichtbar zu machen und subversive Freiräume zu eröffnen. Gefördert werden Vorhaben mit klarer Bildungs-, Volks- oder Berufsbildungsorientierung ebenso wie Forschungsinitiativen, die eine Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Lebenssituation LSBTIQ*-identifizierter Menschen zum Gegenstand haben. Einzelfallhilfen sind ausgeschlossen, stattdessen strebt die Stiftung eine breit gefächerte Mittelvergabe an, um vielfältige Perspektiven und innovative Ansätze nachhaltig zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger:innen (in der Regel Vereine) mit Anerkennung durch einen Freistellungsbescheid, die eine ordnungsgemäße Projektabwicklung gewährleisten. Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Online-Portal; als Nachweis dient der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Das Fördervolumen reicht von 500 € bis 5.000 € je Vorhaben. Förderanträge können einmal jährlich, verteilt auf zwei Fristen, eingereicht werden: vom 1. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026 (60 % der Mittel) und vom 1. Juli bis 31. August 2026 (40 % der Mittel). Da pro Kalenderjahr nur ein Antrag pro Träger:in zulässig ist und die Mittel begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige und vollständige Einreichung.
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