Förderung der Harold-Bob-Stiftung
Die Harold-Bob-Stiftung fördert Projekte zur Verständigung zwischen jüdischen und nichtjüdischen Bürgern, den Deutsch–Israelischen Austausch sowie Bildungsinitiativen wie Ausstellungen, Jugendaustausch und Unterstützung jüdischer Schulen. Anträge sind maschinenschriftlich einzureichen und werden zweimal jährlich beraten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Verständigung zwischen jüdischen und nichtjüdischen Bürgern, Stärkung der Beziehung zwischen Deutschland und Israel sowie Unterstützung von Bildungsprojekten, insbesondere Ausstellungen, Jugendaustauschprogrammen und gemeinnützigen Bildungseinrichtungen wie jüdischen Schulen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag in Maschinenschrift
- Name, Anschrift und Alter der Antragstellenden
- Angabe weiterer an dem Projekt beteiligter Personen
- Beschreibung des Projektes mit Terminen
- Kostenaufstellung (Gesamtbedarf, vorhandene Mittel, beantragte Fördermittel)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Name, Anschrift und Alter der Antragstellenden
- Liste der Projektbeteiligten
- Zielgruppenangabe
- Kurzbeschreibung des Projekts mit Terminen
- Kostenaufstellung mit Gesamtbedarf, vorhandenen Mitteln und beantragter Förderhöhe
Beschreibung
In Berlin fördert die Harold-Bob-Stiftung vornehmlich Projekte, die das Miteinander jüdischer und nichtjüdischer Bürger:innen stärken, den kulturellen und bildungsbezogenen Austausch zwischen Deutschland und Israel beleben sowie gemeinnützige Bildungsinitiativen unterstützen. Besonders berücksichtigt werden Ausstellungen, Jugendaustauschprogramme und schulische Vorhaben, darunter jüdische Schulen und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Privatpersonen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Wohnsitz in Berlin und Umland sowie Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss für thematische Projekte im Bereich gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratiebildung, Aus- und Weiterbildung beantragen. Über die Vergabe entscheidet das Kuratorium gemeinsam mit dem Beirat zweimal jährlich.
Zur Bewerbung sind maschinenschriftliche Anträge erforderlich, die Angaben zu Name, Anschrift, Alter und weiteren beteiligten Personen beinhalten. Eine präzise Projektbeschreibung mit Terminen, die Definition der Zielgruppen sowie eine transparente Kostenaufstellung (Gesamtbedarf, vorhandene Mittel, beantragte Fördersumme) sind verpflichtend. Die Einreichung erfolgt an den Sitz der Stiftung; Beratungstermine werden auf Anfrage mitgeteilt. Durch dieses Verfahren werden innovative Ideen für Begegnung und Bildung unterstützt und junge engagierte Multiplikator:innen sowie Institutionen in Berlin nachhaltig gestärkt.
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