Zuschuss

Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)

Zuschussprogramm des Freistaates Sachsen für Angehörige der Heilberufe zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie zur Förderung von Weiterbildung, Hebammen und Modellvorhaben. Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen fördert Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierender, Weiterzubildender und Auszubildender, in den Bereichen fachärztliche Weiterbildung, Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung, Hebammen sowie Modellvorhaben, um die Qualität des Gesundheitswesens zu steigern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Investitionen (bei Modellvorhaben in Ausnahmefällen)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen
  • Zulassung als Weiterbildungsstätte nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer mit Weiterbildungsbefugtem (fachärztliche Weiterbildung)
  • Trägerschaft bzw. Verwaltung regionaler Weiterbildungsverbünde (Weiterbildungsverbünde)
  • Landesweite Tätigkeit von Hebammenvereinen und Verbänden bzw. freiberufliche Hebammen oder angehende Hebammen (Hebammenförderung)
  • Natürliche und juristische Personen können Modellvorhaben beantragen

Beschreibung

In Sachsen stellt das Zuschussprogramm Förderung der Heilberufe des Freistaates eine fortlaufend verfügbare Unterstützung für Angehörige der Heilberufe bereit. Das Programm adressiert die Themenfelder Aus- & Weiterbildung, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Koordinierung fachärztlicher Weiterbildungsverbünde, die Stärkung von Hebammenangeboten sowie die Umsetzung innovativer Modellvorhaben. Dabei werden Fachärzt:innen in Weiterbildung, Studierende, Auszubildende und Weiterzubildende gezielt gefördert, um fachliche Kompetenzen auszubauen. Mit einer Deckung von bis zu 90 % förderfähiger Ausgaben – insbesondere für Personal- und Sachkosten, in Ausnahmefällen auch für Investitionen – sendet das Programm ein klares Signal für hochwertige Versorgungsstrukturen im ländlichen und urbanen Raum. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und bieten so größtmögliche Flexibilität.

Förderberechtigt sind private Personen, öffentliche Einrichtungen wie Kommunen und Kliniken sowie Bildungseinrichtungen und juristische Personen mit Projekten im Freistaat Sachsen. Wesentliche Voraussetzung ist die Durchführung gemäß der sächsischen Weiterbildungsordnung, inklusive Zulassung als Weiterbildungsstätte mit entsprechender Weiterbildungsbefugung. Für regionale Weiterbildungsverbünde ist die Trägerschaft nachzuweisen, Hebammenförderung richtet sich an landesweit aktive Vereine, freiberufliche Hebammen und angehende Hebammen. Modellvorhaben können von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden, um innovative Versorgungsansätze zu erproben. Förderfähig sind primär Personal- und Sachausgaben, in Ausnahmefällen werden Investitionskosten übernommen. Die Förderquote liegt je nach Vorhaben bei bis zu 90 % der anerkannten Aufwendungen. Da Anträge laufend möglich sind und der Antragsteil für Altenpflegeausbildung (Teil D) bereits geschlossen wurde, können Interessierte ihre Projektumsetzung zeitnah planen und realisieren.

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