Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
Förderprogramm für Heilberufe in Sachsen – Zuschüsse für Investitionen, Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Laufend Antragsmöglichkeit über die SAB.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Heilberufen in Sachsen durch finanzielle Zuschüsse für Investitionen in Ausstattung, Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen zur Sicherung einer flächendeckenden und qualitätsgesicherten Gesundheitsversorgung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anmeldung/Sitz in Sachsen
- Ausübung eines anerkannten Heilberufs
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie Heilberufe (PDF)
- Abrechnungsunterlagen Heilberufe (PDF)
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)“ zielt darauf ab, Heilberufler:innen in Sachsen durch gezielte Zuschüsse bei Investitionen in professionelle Ausstattung, Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen. Sowohl selbständige als auch angestellte Fachkräfte wie Physiotherapeut:innen, Hebammen, Podolog:innen und weitere therapeutische bzw. pflegerische Berufsgruppen können kontinuierlich Anträge über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einreichen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Anmeldung oder der Sitz in Sachsen sowie die Ausübung eines anerkannten Heilberufs. Die Förderhöhe und -konditionen richten sich nach den Vorgaben der Richtlinie Heilberufe (PDF) und den Abrechnungsunterlagen Heilberufe (PDF), die die Antragstellenden zur vollständigen Antragsunterlage beifügen müssen.
Als Zuschussprogramm fördert die SAB Maßnahmen, die zur Sicherung einer flächendeckenden und qualitätsgesicherten Gesundheitsversorgung im Freistaat beitragen. Neben der Anschaffung oder Modernisierung technischer Geräte können auch Zertifikatslehrgänge und berufsbegleitende Trainings durch das Programm kofinanziert werden. Die Fördermittel stehen Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen sowie öffentlichen Einrichtungen offen. Interessierte Fachkräfte erhalten alle nötigen Informationen zur Antragsstellung sowie zu formalen und inhaltlichen Anforderungen direkt bei der SAB. Da Anträge das ganze Jahr über möglich sind, bietet das Programm eine flexible Planungssicherheit für therapeutische Praxen und Einrichtungen im Gesundheitssektor.
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