Förderung der Heinrich Sauer & Josef Schmidt Stiftung
Die Stiftung unterstützt in der Region Main-Kinzig Opfer von Gewaltkriminalität (insbesondere Kinder und Jugendliche) sowie unverschuldet in Not geratene Menschen durch Finanzierung von Therapieplätzen, Betreuungsmaßnahmen, Präventionsarbeit und Unterstützung in Ausbildung/Studium. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Opfern von Gewaltkriminalität, vor allem Kindern und Jugendlichen, sowie unverschuldet in Not geratenen Menschen in der Region Main-Kinzig durch Finanzierung von Therapie- und Betreuungsmaßnahmen, Prävention, Stipendien und Sozialberatung.
Förderfähige Ausgaben
- Therapieplätze
- Betreuungsmaßnahmen
- Präventionsarbeit
- Unterstützung in Ausbildung und Studium
- Stipendien für Schüler/innen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Tätigkeit in der Region Main-Kinzig
- Opfer von Gewaltkriminalität bzw. unverschuldet in Not geraten
- Weiterführende Schule (für Stipendium)
- Notendurchschnitt von 2,0 oder besser (für Stipendium)
- Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Steuerbescheide der letzten drei Jahre
- Rentenbescheide
- Bescheide nach SGB II und SGB XII
- Nachweise schulischer Leistungen
- Lebenslauf
- Nachweis des Engagements
Bewertungskriterien
- Persönlichkeit der Antragstellerin/ des Antragstellers
- Schulische Leistungen und Entwicklung
- Finanzielle Situation der Familie
- Engagement in Schule oder Verein
Beschreibung
Die Heinrich Sauer & Josef Schmidt Stiftung fördert kontinuierlich Projekte in der Region Main-Kinzig, die sich für Opfer von Gewaltkriminalität, insbesondere Kinder und Jugendliche, sowie für unverschuldet in Not geratene Menschen einsetzen. Über Zuwendungen in Form von Zuschüssen werden Therapieplätze, Betreuungsmaßnahmen in Frauenhäusern und spezialisierten Beratungsstellen, Präventionsarbeit gegen sexuelle Gewalt sowie begleitende Sozial- und Behördenberatung finanziert. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung junge Menschen auf ihrem Bildungsweg durch Stipendien und fördert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um Betroffenen nachhaltig Perspektiven zu eröffnen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Main-Kinzig-Kreis, die Opfer von Gewalt oder in eine unverschuldete Notsituation geraten sind. Für ein monatliches Stipendium in Höhe von 100 € müssen Schüler:innen einer weiterführenden Schule einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser vorweisen, finanzielle Bedürftigkeit nachweisen sowie Engagement in Schule oder Verein belegen. Erwartet werden zudem aussagekräftige Nachweise wie Steuer- und Rentenbescheide sowie Dokumente zur schulischen Leistung und ehrenamtlichem Einsatz. Die Auswahl orientiert sich an Persönlichkeit, schulischer Entwicklung, familiärer Finanzsituation und gesellschaftlichem Engagement. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass rasch geholfen und individuelle Förderbedarfe abgedeckt werden können.
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