Förderung der Herbert Kexel Stiftung
Förderung für hilfsbedürftige Personen und gemeinnützige Einrichtungen in der Stadt Limburg durch die Herbert Kexel Stiftung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Menschen, die unverschuldet aufgrund einer bestehenden Behinderung oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, ihren eigenen Bedarf sowie einzelne Sonderbedarfe zu decken, sowie Förderung gemeinnütziger und staatlicher Einrichtungen, die diese Personen vor Ort in Limburg betreuen.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensmittel und Hygieneartikel
- Bekleidung
- Babyerstausstattung
- Elektrische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Herd)
- Heil- und Hilfsmittel
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unverschuldete Notlage aufgrund Behinderung oder sonstiger Gründe
- Wohnsitz oder Tätigkeit in der Stadt Limburg nebst Ortsteilen
Beschreibung
Die Herbert Kexel Stiftung unterstützt hilfsbedürftige Menschen sowie gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen in Limburg und dessen Ortsteilen, die sich der Versorgung vulnerabler Personengruppen widmen. Im Fokus stehen insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Geflüchtete und weitere in prekären Lebenslagen. Durch unbürokratische Zuschüsse werden grundlegende Bedarfe gedeckt: von Lebensmitteln und Hygieneartikeln über Bekleidung und Babyerstausstattung bis hin zu elektrischen Haushaltsgeräten wie Waschmaschine oder Herd. Ebenso können Heil- und Hilfsmittel finanziert werden, wenn diese nicht durch Rehabilitationsträger übernommen werden. Darüber hinaus fördert die Stiftung Bildungsprojekte, Maßnahmen der Gewaltprävention und des Opferschutzes sowie medizinische und pflegerische Rehabilitation, um nachhaltige Verbesserungen der Lebenssituation zu erreichen.
Förderfähig sind natürliche Personen mit unverschuldeter Notlage aufgrund von Behinderung oder sonstigen Umständen sowie steuerbegünstigte Organisationen, die in der Stadt Limburg tätig sind. Die Förderquote kann bis zu 100 % der Ausgaben betragen, während Anträge jederzeit gestellt werden können. Ziel der Stiftung ist es, durch zeitnahe und passgenaue Mittelbereitstellung den Betroffenen sofortige Hilfe zu bieten und langfristig Unterstützungsstrukturen zu stärken. Auf diese Weise trägt die Förderung dazu bei, Inklusion, Bildung und soziale Teilhabe vor Ort nachhaltig zu fördern und den Zusammenhalt in der Gemeinschaft zu stärken.
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