Zuschuss

Förderung der Hofmann Hagemann Hildesheimer Stiftung (musikalische Ausbildung/Weiterbildung – Streichinstrumente)

Die Stiftung fördert die musikalische Ausbildung und Weiterbildung junger Menschen im Fachbereich Streichinstrumente durch Leihgabe der Guarneri ex Hildesheimer Violine und/oder finanzielle Zuwendungen sowie die Unterstützung steuerbegünstigter Einrichtungen und Veranstaltungen im Bereich Streichinstrumente.

Musik Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung der musikalischen Ausbildung und Weiterbildung junger Menschen im Fachbereich Streichinstrumente sowie die Förderung von öffentlichen Aufführungen der Kompositionen von Franz Hofmann.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Musikalisch begabte junge Menschen
  • Ausbildung oder Studium im Fachbereich Streichinstrumente
  • ggf. Immatrikulation an der Hochschule für Musik Nürnberg
  • Steuerbegünstigter Status bei Institutionen/Vereinen

Beschreibung

Die Hofmann Hagemann Hildesheimer Stiftung unterstützt bundesweit die musikalische Aus- und Weiterbildung junger Talente im Bereich Streichinstrumente. Im Zentrum der Förderung steht die Leihgabe der historisch bedeutenden „Guarneri ex Hildesheimer“ Violine sowie finanzielle Zuschüsse für Ausbildung und Studium. Darüber hinaus profitieren steuerbegünstigte Einrichtungen, Vereine und Veranstaltungen, die sich der Förderung von Streichinstrumentalist:innen verschrieben haben, etwa im Rahmen von Wettbewerben wie „Jugend musiziert“. Ziel ist es, die künstlerische Entwicklung geförderter Personen nachhaltig zu stärken und das kulturelle Erbe des Komponisten Franz Hofmann durch öffentliche Aufführungen seiner Werke zu pflegen. Die Mittel werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet und tragen dazu bei, junge Musiker:innen mit exzellenten Instrumenten und gezielter finanzieller Unterstützung auszustatten.

Gefördert werden musikalisch begabte Privatpersonen, die eine Ausbildung oder ein Studium im Fachbereich Streichinstrumente anstreben oder bereits absolvieren – insbesondere Studierende der Staatlichen Hochschule für Musik Nürnberg oder deren Rechtsnachfolgerin. Zusätzlich stehen Zuschüsse für gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Vereine offen, die sich der Vermittlung und Aufführung streichinstrumentaler Musik widmen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch einen ehrenamtlichen Stiftungsvorstand, der die Bewahrung des Grundstockvermögens sowie die zielgerichtete Verwendung der Erträge sicherstellt. Damit leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung von Nachwuchskünstler:innen und zur Belebung öffentlicher Aufführungen im Streichbereich.

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