Sponsoring

Förderung der Horst-Rohde-Stiftung

Fortlaufende Förderung für Projekte im Bereich tiergestützter Therapien sowie Tier-, Umwelt- und Naturschutz, Sport und mildtätige Zwecke in Nordrhein-Westfalen. Anträge jederzeit möglich.

Tierschutz Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Horst-Rohde-Stiftung wurde 1996 gegründet, um das positive Zusammenwirken zwischen Mensch und Tier zu fördern, und unterstützt Projekte im Bereich tiergestützter Therapien, Tier-, Umwelt- und Naturschutz, Sport und mildtätige Zwecke.

Antragsberechtigt

  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit im Bereich tiergestützter Therapien oder Tier-, Umwelt- und Naturschutz, Sport oder mildtätige Zwecke
  • Projekte mit Sitz oder Wirkung im Großraum Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die Horst-Rohde-Stiftung wurde 1996 gegründet, um das positive Zusammenwirken von Mensch und Tier in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen agiert sie ausschließlich gemeinnützig und stellt fortlaufend Sponsoring-Mittel bereit. Gefördert werden Projekte im Bereich tiergestützter Therapien sowie Initiativen aus Tier-, Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz, Sport, Kultur & Medien und mildtätigen Zwecken. Sämtliche Zuwendungen fließen direkt in die Projektarbeit, wodurch nachhaltige Effekte im regionalen Umfeld erzielt werden. Ein transparentes Vergabesystem sichert eine zeitnahe Begleitung von Stiftungen, Interessenverbänden, Vereinen und weiteren gemeinnützigen Organisationen. Ziel ist es, innovative Konzepte zu realisieren und langfristige Impulse für ein harmonisches Miteinander zu setzen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger:innen, Stiftungen, Vereine oder Interessenverbände, deren Projekte tiergestützte Therapien, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutz, Sport, Energieeffizienz, Kultur- und Medienarbeit oder mildtätige Zwecke verfolgen. Voraussetzung für die Zuwendung ist eine klare gemeinnützige Zielsetzung sowie eine lokale Ausrichtung oder Wirkung im Großraum Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der fortlaufenden Fördermöglichkeiten können Projektanträge jederzeit eingereicht werden, da keine festen Fristen gelten. Das Auswahlverfahren berücksichtigt fachliche Qualität, Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie den gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Durch eine partnerschaftliche Betreuung und transparente Mittelvergabe unterstützt die Horst-Rohde-Stiftung die Antragsteller:innen dabei, zukunftsweisende Vorhaben wirkungsvoll umzusetzen und den regionalen Zusammenhalt nachhaltig zu fördern.

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