Förderung der Hospiz Stiftung für Braunschweig
Die Hospiz Stiftung für Braunschweig fördert Projekte zur Unterstützung der Hospizarbeit in Braunschweig, z. B. Ausstattung, Renovierungen, Mitarbeitenden-Weiterbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge sind ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung der Hospizarbeit in Braunschweig, insbesondere im Hospiz Am Hohen Tore und beim Verein Hospizarbeit Braunschweig e.V., durch Anschaffungen/Ausstattung, Renovierungen, Weiterbildungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungen/Ausstattung
- Renovierungen
- Weiterbildungen/Qualifizierung
- Öffentlichkeitsarbeit
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in Braunschweig
- Förderzweck muss der Hospizarbeit dienen
Beschreibung
Die Hospiz Stiftung für Braunschweig stellt laufend Fördermittel als Zuschüsse bereit, um die Hospizarbeit in Braunschweig nachhaltig zu stärken. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Großraum Braunschweig sind berechtigt, Anträge einzureichen. Ziel der Unterstützung ist die Verbesserung der Versorgungsqualität für hospizliche Gäste und deren Angehörige. Hierzu zählen Maßnahmen im Hospiz Am Hohen Tore sowie beim Verein Hospizarbeit Braunschweig e.V., die von der Ausstattung und Renovierung von Zimmern über die Einrichtung von Außenanlagen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit reichen. Auch Fort- und Weiterbildungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende werden gefördert, um die fachliche und menschliche Begleitung zu optimieren.
Gefördert werden Ausgaben für Anschaffungen wie Pflege- und Angehörigenbetten, Mobiliar, Leuchten oder Gardinen, Instandsetzungsarbeiten an Räumlichkeiten und Gartenanlagen sowie Qualifizierungsmaßnahmen und PR-Projekte, die den Hospizgedanken in der Region bekannt machen. Voraussetzung ist ein Projektstandort in Braunschweig und ein klarer Stiftungszweck im Bereich Hospizarbeit. Anträge können zu jeder Zeit eingereicht werden, eine jährliche Frist existiert nicht. Interessierte Träger:innen profitieren von unkomplizierten Fördermodalitäten, bei denen die Bewilligung zeitnah erfolgt. Diese kontinuierliche Unterstützung leistet einen wertvollen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der palliativen Versorgung in Niedersachsen und fördert das gesellschaftliche Bewusstsein für würdiges Sterben und ein respektvolles Miteinander.
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